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el vpi20.9.2020 – +++ Beim Überholen nicht aufgepasst +++

A 72 / Trogen. Am Samstagmittag scherte ein in Richtung Chemnitz fahrender Mercedes mit Meißener Zulassung kurz vor der Landesgrenze von der rechten auf die linke Spur zum Überholen aus. Hierbei übersah dessen 55-jähriger Fahrzeugführer den von hinten kommenden und bereits auf der linken Spur befindlichen Opel mit Hamburger Zulassung. Der 34-jährige Opelfahrer aus Heidenheim bremste daraufhin stark ab und wich nach links aus. Das Auffahren auf den Mercedes verhinderte er so, jedoch geriet der Opel gegen die Mittelschutzplanke. Beide beteiligten Fahrer hielten im Nachgang auf dem Standstreifen an. Es wurde niemand verletzt. Lediglich am Opel entstand infolge des Streifvorgangs mit der Schutzplanke ein Schaden in Höhe von ca. 1.000.- Euro.

 

+++ Zu schnell am Saaleabstieg +++

A 9 / Berg. Ein vollbeladener Sattelzug mit rumänischer Zulassung befuhr am Samstagnachmittag den für Lkw auf 60 KM/H beschränkten, gefälleartigen und kurvenreichen Streckenabschnitt mit 90 KM/H. Die Fahrerin des Trucks bemerkte das unmittelbar hinter ihr befindliche Polizeiauto offensichtlich nicht. Die Beamten entschlossen sich dann zu einer Kontrolle und hielten den aus Italien kommenden und nach Leipzig fahrenden Sattelzug in der Schwerlastpur an der Landesgrenze zu Thüringen an. Die 31-jährige Berufskraftfahrerin räumte ihr Fehlverhalten ein und entrichtete vor Ort einen niedrigen dreistelligen Betrag als Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldbuße.

 

+++ Fahrerlaubnis nicht ausreichend für Anhängerbetrieb +++

A 9 / Gefrees. Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierte am Freitagabend am Parkplatz Streitau ein zuvor in Richtung Süden fahrendes Fahrzeuggespann mit Würzburger Zulassung. Wie sich herausstellte, ist der 31-jährige Fahrer aus Eberswalde lediglich Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B. Für das Führen des VW-Transporters mit dem 1500 kg-Anhänger wäre aber die Klasse BE notwendig gewesen. Die Weiterfahrt mit Anhänger wurde dem Mann aus Brandenburg untersagt und eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gefertigt.



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