7.3.2017 - +++ Alkoholfahrt verhindert +++
Rehau.- Dass auch ein Fahrradfahrer eine strafbare Trunkenheitsfahrt begehen kann, dürfte hinlänglich bekannt sein. Das konnte am Montagabend eine Polizeistreife bei einem jungen Mann verhindern. Die Polizeibeamten beobachteten, wie ein sichtlich alkoholisierter Rehauer in der Gerberstraße auf sein Fahrrad steigen wollte. Dies unterbanden die Beamten. Ein Alko-Test bei dem 27-Jährigen erbrachte einen Wert von 1,76 Promille. Die absolute Fahruntauglichkeitsgrenze für Fahrradfahrer beträgt 1,6 Promille.
+++ Unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis Unfall verursacht +++
Schwarzenbach/S.- Auf einem Kundenparkplatz in der Kirchenlamitzer Straße stieß am späten Montagnachmittag ein 48-jähriger Autofahrer aus Hof gegen einen geparkten Pkw Opel. Der Hofer verursachte so einen Schaden in Höhe von 6.000 Euro. Ein Zeuge beobachtete diesen Vorgang und konnte auch bemerken, dass der Unfallverursacher alkoholisiert war. Richterweise nahm er dem Fahrer den Zündschlüssel ab und verständigte die Polizei. Bei dem 48-Jährigen stellten die Beamten eine erhebliche Alkoholisierung fest. Mit einem Atemtestergebnis von fast drei Promille musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Den Führerschein konnte nicht sichergestellt werden. Der wurde bereits im Januar von der Polizei beschlagnahmt.