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el ofr11.9.2026 - LKR. HOF. Länderübergreifend arbeiteten Fahnder am Donnerstag bei einem gemeinsamen Kontrolleinsatz entlang der Autobahnen A93 und A72 zusammen. Mehr als 250 Personen und knapp 100 Fahrzeuge nahmen die Einsatzkräfte dabei genauer unter die Lupe. Neben mehreren Verstößen gegen das Waffen- und Gefahrgutrecht deckten die Fahnder auch weitere Straftaten auf und vollstreckten einen Haftbefehl.

Der gemeinsame Fahndungseinsatz bildete den Abschluss eines dreitägigen Fahnder-Workshops, der vom 8. bis 10. September stattfand. Daran beteiligten sich Kräfte der Landespolizeien Bayern, Sachsen und Thüringen sowie der Bundespolizei und des Zolls. Auf bayerischer Seite waren Beamte der Grenzpolizeiinspektion Selb, der Verkehrspolizeiinspektion Hof und der Grenzpolizeigruppe Hof im Einsatz.

Zwischen 12 und 18 Uhr führten die Fahnder am Donnerstag ihre Kontrollen entlang der A93 und A72 durch. Eine Kontrollstelle richteten sie an der Autobahnmeisterei Rehau ein. Zusätzlich setzte der Zoll auf dem PWC Bärenholz an der A93 in Fahrtrichtung Norden mobile Großröntgentechnik ein. Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte mehr als 250 Personen und knapp 100 Fahrzeuge.

Bei der Überprüfung einer 42-jährigen Ungarin stellten die Fahnder einen bestehenden Haftbefehl fest. Durch Zahlung von gut 1.200 Euro konnte die Frau die Vollstreckung des Haftbefehls abwenden und anschließend ihre Fahrt fortsetzen.

Auch für einen 45-jährigen Polen hatte die Kontrolle strafrechtliche Konsequenzen. Der Mann war nach bisherigen Erkenntnissen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Autos fanden die Beamten zudem mehrere Gramm einer mutmaßlich psilocybinhaltigen Substanz, die unter einer Fußmatte im Fahrzeug versteckt war. Die Fahnder stellten die verbotene Substanz sicher und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

Gleich wegen mehrerer Verstöße muss sich ein 20-jähriger Finne verantworten. Bei der Kontrolle seines Autos stellten die Fahnder fest, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Zulassung und den erforderlichen Versicherungsschutz in Deutschland nicht vorlagen. Zudem reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf THC. Der 20-Jährige musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Um eine Weiterfahrt zu verhindern, stellten die Beamten seine Fahrzeugschlüssel sicher.

Daneben stellten die Fahnder vier weitere Fahndungsnotierungen sowie mehrere Verstöße gegen das Gefahrgutbeförderungsrecht fest. Bei einem weiteren Verkehrsteilnehmer ergaben sich Hinweise auf eine Fahrt unter Drogeneinfluss. Ein Vortest reagierte positiv auf THC, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Auch waffenrechtlich wurden die Einsatzkräfte mehrfach fündig: Sie stellten insgesamt drei Springmesser und ein Einhandmesser sicher. Gegen einen 42-jährigen Esten leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs ein.

Die Ergebnisse des Einsatzes bestätigten die Fahnder einmal mehr in ihrem gemeinsamen Vorgehen. Auch künftig wollen die beteiligten Behörden ihre enge länder- und behördenübergreifende Zusammenarbeit fortsetzen und gemeinsam gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen.



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