24.6.2019 – +++ Unbekannter stiehlt Smartphone aus Handtasche +++
Kirchenlamitz - Am 19.06.2019 hielt sich eine junge Frau in der Zeit zwischen 19.00 und 22.00 Uhr in der Eisdiele in der Weißenstädter Straße auf. In diesen drei Stunden entwendete ein bislang unbekannter Täter ihr graues iPhone 8 aus der Handtasche. Das Smartphone befand sich in einer Handy-Hülle mit Mickey-Mouse-Aufdruck, in der auch der Personalausweis der Dame steckte. Wer kann Hinweise auf den Langfinger beziehungsweise auf den Verbleib des iPhones, das einen Wert von rund 500 Euro hatte, geben? Mitteilungen nimmt die Polizeiinspektion Wunsiedel unter der Telefonnummer 09232/99470 entgegen.
+++ Falsche Bußgeldbescheide von der Polizei Brandenburg im Umlauf +++
Wunsiedel - Am Sonntag erschien ein 40-jähriger Mann auf der Wache der Polizeiinspektion Wunsiedel und zeigte einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg vor, den er per E-Mail erhalten hatte. In diesem Bescheid wurde er aufgefordert, 128,50 Euro zu bezahlen, weil er angeblich einen Geschwindigkeitsverstoß in Prenzlauer Berg begangen hatte. Die Beamten stellten fest, dass es sich hierbei um eine von vielen Fälschungen handelte, die sich zurzeit vermehrt im Umlauf befinden. Empfängern solcher Bußgeldbescheide wird angeraten, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.
Die gefälschten Bußgeldbescheide sind an folgenden Merkmalen zu erkennen:
Absender: „Zentraldienst der Polizei Brandenburg / Zentrale Bußgeldstelle, die Absenderadresse gehört offensichtlich nicht zur Polizei (z. B. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Betreffzeile: „Verstoßmeldung“ oder „Straf Benachrichtigung“ und eine Buchstaben-Zahlen-Kombination
Der Text ist in fehlerhaftem Deutsch verfasst
Die angegebene Geschwindigkeitsüberschreitung liegt teilweise in der Zukunft
Am Ende der Mail steht der Hinweis „Unsubscribe me from this list“
In der Mail enthaltene Links sollten nicht angeklickt, sowie möglicherweise mitversandte Anhänge keinesfalls geöffnet werden. Rechtmäßige Bußgeldbescheide werden keinesfalls per E-Mail zugestellt, sondern bedürfen der förmlichen postalischen Zustellung.