5.2.2019 - +++ 31-Jährige Autofahrerin stößt mit Lkw zusammen +++
Weißenstadt - Am Montag um 07.30 Uhr war eine 31-jährige Autofahrerin auf der Kreisstraße von Kirchenlamitz in Richtung Weißenstadt unterwegs. Vor ihr fuhren ein Lkw mit Anhänger sowie zwei Pkw. Der 50-jährige Lkw-Fahrer verlangsamte die Geschwindigkeit und blinkte, weil er mit seinem Gespann nach links in Richtung Lehsten abbiegen wollte. Dies erkannte die 31-Jährige jedoch nicht und überholte die beiden vor ihr fahrenden Autos sowie den Lkw. Dieser befand sich aber bereits im Abbiegevorgang und stieß gegen die rechte Fahrzeugseite des Pkws. Die 31-jährige wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Sowohl an dem Lkw, als auch am Pkw, der abgeschleppt werden musste, entstand ein Sachschaden in Höhe von jeweils 10.000 Euro.
+++ Auffahrunfall mit vier beteiligten Autos +++
Kirchenlamitz - Am Montag um 14.25 Uhr wollte ein 59-jähriger Selber mit seinem Pkw von der Weißenstädter Straße nach links in eine Kfz-Werkstatt einbiegen und musste aufgrund des Gegenverkehrs warten. Dies erkannten die beiden hinter ihm fahrenden Pkw-Führer und hielten ihre Fahrzeuge an. Der hinter diesen drei Autos befindliche 20-jährige Pkw-Fahrer konnte jedoch nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf den wartenden Wagen des 47-jährigen Selbers auf. Beide Fahrzeuge wurden durch den Aufprall auf den führenden Pkw aufgeschoben. Bei dem Auffahrunfall wurde nur der 47-jährige Selber leicht verletzt und vor Ort vom BRK behandelt. Auch sein Auto musste abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von rund 9.800 Euro.
+++ Verkehrskontrolle endet beinahe im Gefängnis +++
Nagel - Am Mittwoch um 02.18 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Wunsiedel in der Bgm.-Pfauntsch-Straße bei einem Pkw-Fahrer eine Verkehrskontrolle durch. Bei seinem Beifahrer stellten die Polizisten ein Einhandmesser fest, das dieser griffbereit in seiner Jackentasche mitführte. Dieses wurde sichergestellt. Außerdem ergab eine Überprüfung des Beifahrers, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof bestand. Er hätte 8.055 Euro Geldstrafe bezahlen müssen. Da der Mann nicht in der Lage war, den Betrag selbst zu bezahlen, wurde ihm die Gelegenheit gegeben, das Geld eventuell anderweitig aufzubringen. Tatsächlich fand jemanden, der bereit war, die nicht geringe Summe für ihn auszulegen. Durch diesen Umstand konnte er die Haft für die Dauer von 179 Tagen gerade noch einmal abwenden.