10.11.2017 – +++ Haftbefehl konnte abgewendet werden +++
Tröstau - Die Staatsanwaltschaft Deggendorf erließ gegen eine 27-jährige Frau aus dem Landkreis Wunsiedel einen Haftbefehl, nachdem insgesamt 16 Verkehrsverstöße bei der zentralen Bußgeldstelle eingingen und sie die daraus resultierenden Geldbußen nicht bezahlte. Am Montag erschien sie in der Dienststelle der PI Wunsiedel und bezahlte die Geldbuße und entging somit einer Haftstrafe. Die entstandenen Verfahrenskosten betrugen jetzt allerdings mehr als das Doppelte der eigentlichen Geldbuße.