18.3.2019 - +++ Kaffeekasse entwendet +++
Selb. Ein oder mehrere unbekannte Täter verschafften sich augenscheinlich unbefugt Zutritt zu einer Änderungsschneiderei am Dr.-Felix-Zandmann-Platz. Dies war laut Angaben in der Zeit vom 16.03.19, 15.00 Uhr bis 17.03.19, 09.00 Uhr. Vor Ort konnte durch die Polizei ein zerstörtes Türschloss festgestellt werden. Des Weiteren stellte eine 51-jährige Selberin fest, dass die Kaffeekasse in Form eines Sparschweins fehlte. Diese Kasse hatte samt Inhalt einen Wert von ca. 30,-- Euro. Der entstandene Schaden an der Tür beträgt ca. 300,-- Euro. Kann jemand zu dieser Sache Angaben machen? Bislang ermittelt die Polizei Marktredwitz noch gegen unbekannt wegen eines Vergehens des besonders schweren Falls des Diebstahls. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 entgegen.
+++ Eingangstür beschädigt +++
Selb – Vermutlich ein oder mehrere unbekannte Täter versuchten, sich in der Zeit vom 16.03.19, 21.00 Uhr bis 17.03.19, 12.30 Uhr, Zugang zu einem Mehrfamilienhaus in der Geheimrat-Rosenthal-Straße zu verschaffen. Ein 63-jähriger Selber meldete dies der Polizei Marktredwitz. Der Mitteiler habe allerdings im Haus keine verdächtigen Personen feststellen können. Es sei an der Eingangstür zu dem Mehrfamilienhaus ein Sachschaden in Höhe von ca. 500,-- Euro entstanden. Die Polizei Marktredwitz ermittelt bisher noch gegen unbekannt wegen eines versuchten Einbruchdiebstahls. Zeugen, die hierzu Angaben machen können, möchten sich bitte bei der Polizei in Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 melden.
+++ Fahren ohne Zulassung und Versicherung +++
Selb – Am Sonntag gegen 13.30 Uhr wurde der Mann aus Selb, trotz vorangegangener eingehender Belehrung, dass er mit diesem Pkw ohne Zulassung und Versicherung nicht mehr fahren darf, erneut in Selb in der Leibnizstraße mit dem oben genannten Pkw kontrolliert. Er wurde wiederum belehrt, dass er mit diesem Auto nicht mehr fahren darf. Aber alle Belehrungen halfen nichts, er wurde kurze Zeit später wiederum von der Polizei mit dem silberfarbenen Mondeo angetroffen. Nun muss der Rentner in allen drei Fällen mit einer Anzeige wegen einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz der Abgabenordnung und der Fahrzeugzulassungsverordnung rechnen.