Anzeige

el selb12.11.2024–+++ Streit unter Exfreundinnen +++

Selb. Ein Streit unter zwei amtsbekannten On-Off-Freundinnen im Alter von 58 und 24 Jahren führte am gestrigen Montagmorgen gegen 07:00 Uhr wieder einmal zu einem Polizeieinsatz. Die im Moment wohnsitzlose 58-Jährige drang in ein Mehrfamilienhaus in der Karlstraße ein und schrie zunächst im Treppenhaus herum. Dies hörte ihre 24-jährige Exfreundin, die dort eine Wohnung hat. Diese forderte Ältere zunächst auf zu verschwinden. Das führte dazu, dass die 58-Jährige noch aufgebrachter wurde und schließlich in die Wohnung der jüngeren Frau eindrang. Dort packte sie deren Kleidung, um sie schließlich aus dem Fenster zu werfen. Zudem habe sie die Jüngere dann noch gewürgt und ihr einen Teil ihrer Haare abgeschnitten. Anschließend habe sich die 58-Jährige wieder aus der Wohnung entfernt. Bei dem Streit wurde die 24-Jährige eigenen Angaben zufolge leicht verletzt. Die Polizei ermittelt nun gegen ältere Frau wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs.

 

+++ Schülerin auf Pocketbike unterwegs +++

Selb. Am gestrigen Montag, gegen 22:00 Uhr, stellte eine Streife der Polizei in der Hanns-Braun-Straße eine 8-Jährige Schülerin fest, die mit einem Pocketbike der Marke Kawasaki herumfuhr. Für ein solches „Kleinst-Motorrad“, das in der Regel Höchstgeschwindigkeiten um die 45 km/h erreichen kann, ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM nötig. Vor Ort konnten ebenfalls der 30-jährige Eigentümer des Zweirads sowie die Mutter der Schülerin angetroffen werden. Die Beamten unterbanden zunächst die Weiterfahrt mit dem Pocketbike und nahmen dann die Personalien der beteiligten Personen auf. Die Polizei ermittelt nun gegen die 8-Jahre junge Fahrerin des Pocketbikes wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie wegen des Verdachts eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch gegen den 30-Jahre alten Halter der Kawasaki wird nun wegen des Verdachts des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus