23.6.2024 – +++ Während dem Schlaf attackiert +++
Selb. Die Geschädigte schlief in der Nacht von Samstag auf Sonntag in ihrem Bett. Als ihr Ehemann nachts nach Hause kam, schlug dieser ihr grundlos mit der Faust auf die Nase. Dabei erlitt die Geschädigte Nasenbluten und verständigte anschließend die Polizei. Eine ärztliche Versorgung benötigte die Geschädigte jedoch nicht. Durch die anfahrende Streifenbesatzung konnte vor Ort festgestellt werden, dass beide Personen stark alkoholisiert waren. Grund für die Auseinandersetzung konnte aufgrund der Alkoholisierung nicht geklärt werden. Gegen den „Schläger“ wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Weiteres muss ermittelt werden. Gegen den Ehemann wurde ein Strafverfahren gem. der Körperverletzung eingeleitet.
+++ Bei Ruhestörung beleidigt +++
Selb. Die Geschädigte wurde durch Lärm ihres Nachbarn aus dem Schlaf geweckt. Als die Geschädigte ihren Nachbarn auf den angrenzenden Balkon zur Ruhe ermahnte, beleidigte dieser sie mit den Worten „Du fette Sau“ und spritze sie mit einem Gartenschlauch nass. Der Nachbar muss sich jetzt wegen eines Vergehens der Beleidigung verantworten.