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el naila29.11.2016 - +++ Paketzusteller beanstandet +++

Berg. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste am Montagmittag ein 29jähriger Paketzusteller in Berg erfahren. Der Berufskraftfahrer war in einem kleineren Lastwagen unterwegs, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 29jährige aber seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen Tage nicht vorzeigen konnte, erwartet ihn daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz. Ebenso in der Verantwortung für die nicht vorzeigbaren Arbeitszeitnachweise steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Kleinlastwagens, weshalb der Verantwortliche ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erhält.

 

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