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el naila26.3.2019- +++ Ohne erforderlichen Führerschein hinter dem Steuer erwischt +++

Issigau. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Montagvormittag wurde ein 25jähriger VW-Fahrer mit Anhänger angehalten. Bei der Prüfung der Fahrzeugpapiere und des Führerscheines stellten die Polizeibeamten fest, dass der Fahrer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist. Für sein Fahrzeuggespann - mit einem Anhänger mit einem Gewicht von 1.300 kg - hätte er jedoch die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt. Der junge Mann erhält eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

+++ Unsicherer Pkw-Fahrer auf „Kollisionskurs“ +++

Naila / Schwarzenbach am Wald. Ein 36jähriger Pkw-Fahrer rollte am Montagvormittag beim Anfahren an der Ampel auf der B173 auf einen dahinter stehenden Sattelzug. Beim Unfall entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 4.500,-- Euro. Neben diesen Unfallschaden konnten die aufnehmenden Polizeibeamten weitere Unfallspuren an dem Fahrzeug des Verursachers erkennen. Angeblich wäre der Mann an seine eigene Hausmauer gefahren.

In der Folge fand die polizeiliche Überprüfung der Unfallstelle in Schwarzenbach/Wald statt. Da hier keine Unfallschäden sichtbar waren, räumte der Schwarzenbacher  ein, dass er einige Tage zuvor auf dem Parkplatz eines örtlichen Verbrauchermarktes gegen eine dortige Mauer gefahren war. Bei der Inaugenscheinnahme des Unfallortes konnte dann tatsächlich ein Schaden in Höhe von 4.500 Euro an der Hausfassade festgestellt werden, der mit dem Unfallschaden am Pkw in Einklang gebracht werden konnte.

Besonders auffällig war allerdings die Fahrweise des 36-jährigen, der den Polizeibeamten die Unfallstellen zeigen sollte. Beim Verlassen der B173 bei Straßdorf missachtete er die Vorfahrt eines Pkw und beim Einbiegen nach links in den Verbrauchermarkt scherte er knapp vor dem entgegenkommenden Fahrzeug ein. Gekrönt wurde das Parken auf dem Verbrauchermarkt, wo der 36-Jährige an eine Betonsäule stieß, jedoch diesmal keinen Schaden verursachte. Neben der Strafanzeige wegen Unfallflucht an die Staatsanwaltschaft wird bei dem auffälligen Fahrer auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgen, um dessen Fahreignung zu prüfen.



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