8.5.2018 - +++ Zwei Asylsuchende am falschen Ort +++
Berg. Dass es für Asylsuchende in der Bundesrepublik Deutschland auch Pflichten gibt, mussten vor wenigen Tagen ein 23jähriger Türke und ein 18jähriger Afghane erfahren. Wie sich nämlich dabei herausstellte wurden die beiden jungen Männer von Fahndern der Bundespolizei dabei ertappt, als sie gegen ihre räumliche Beschränkung als Asylsuchende verstoßen hatten. Der 18jährige Afghane hätte die Stadt Schwerin nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen - der 23jährige Türke hätte die räumliche Beschränkung auf Stadt und Landkreis Leipzig und Nordsachsen beachten müssen. Da die beiden Asylsuchenden eine Busreise von Berlin nach Salzburg unternahmen, ermitteln Nailaer Polizeibeamte jetzt wegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz für Asylanten.
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