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el naila8.2.2018 - +++ Nailaer Polizei beanstandet Paketzusteller +++

Frankenwald. Auch eine gewissenhafte und ordentliche Buchführung gehört zum Metier eines jeden Berufskraftfahrers - wer dies außer Acht lässt, verstößt gegen die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes. So musste am Montagabend ein 35jähriger Paketzusteller bei Leupoldsgrün erfahren, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Berufskraftfahrer war in einem kleineren Lastwagen unterwegs gewesen, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 35jährige aber weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen Tage, als auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über arbeitsfreie Tage nicht vorzeigen konnte, erwartet ihn daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.

Ebenso in der Verantwortung für die mangelhaft ausgefüllten, bzw. nicht vorzeigbaren Arbeitszeitnachweise und der fehlenden Bescheinigung über arbeitsfreie Tage steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Kleinlastwagens, weshalb dem Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erwartet.

 

+++ Polizei stoppt Autofahrer mit ungültiger, türkischer Fahrerlaubnis +++

Selbitz. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste am Mittwochmittag ein Autofahrer aus dem Frankenwald erfahren. Der 31jährige Mann mit türkischen Wurzeln steuerte einen Opel-Corsa durch die Straßen von Selbitz, wobei er in eine Verkehrskontrolle der Nailaer Polizei geraten war. Sein zu Hause vergessener Führerschein hatte dann die Aufmerksamkeit der Fahnder geweckt - sie stellten nämlich fest, dass der Corsa-Fahrer nur eine türkische Fahrerlaubnis besitzt, deren Gültigkeit in der Bundesrepublik Deutschland bereits abgelaufen war. Aufgrund der Wohnsitznahme des 31jährigen am 1. April 2017 im Frankenwald hätte er sich spätestens nach einem halben Jahr um eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern müssen. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die Folge für den Mann. Beamte der Nailaer Polizeiinspektion haben nun die Ermittlungen aufgenommen.

  

 

+++ Illegaler Aufenthalt eines 38jährigen Pakistaners ein Fall für die Polizei +++

Berg. Der illegale Aufenthalt eines 38jährigen Autobahnreisenden ist in der Nacht zum Donnerstag ein Fall für die Polizei geworden. Beamte der Bundespolizei hatten den Mann auf dem Gelände des Berger Autobahnrasthofes angetroffen, wobei der 38jährige Pakistaner keine Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnte. Eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalts ist nun die Folge für den Mann. Beamte der Nailaer Polizeiinspektion haben die Ermittlungen aufgenommen.

 

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