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el naila22.11.2017 - +++ Salvadorianischer Führerschein und Britischer „Lernführerschein“ ohne Gültigkeit +++

Berg. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt mussten in der Nacht zum Mittwoch zwei Autobahnreisende in Berg erfahren. Beamte des Zolls und der Nailaer Polizeiinspektion kamen nämlich einem 35jährigen Autofahrer aus der Schweiz und einem 38jährigen Autofahrer aus Großbritannien auf die Schliche, dass ihre Führerscheine nicht gültig waren.

Der in Genf wohnende Salvadorianer konnte den Fahndern zwar einen salvadorianischen Führerschein der Klasse „schwer“ vorweisen, doch dieser war, wie auf dem Dokument „schwarz auf weiß“ ersichtlich, seit November 2013 bereits abgelaufen. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die bittere Pille für den 35jährigen. Auf die zu erwartende Strafe musste der Mann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung in Höhe von 900 EURO bezahlen.

Der im Britischen Harlow wohnende Pole konnte die Fahnder mit seinem Führerschein-Dokument ebenso nicht davon überzeugen, dass er berechtigt gewesen wäre seinen Kleinlastwagen auf bundesdeutschen Straßen zu fahren. Sein vorgezeigtes Dokument, ein britischer „Lernführerschein“, war zwar bis 09.05.2024 gültig, jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die Folge für den 38jährigen Polen.



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