26.12.2024– +++ Zwei Fahrten unter Alkoholeinfluss festgestellt +++
Naila. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde ein 19-jähriger mit seinem Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der junge Fahranfänger im Laufe des Abends alkoholische Getränke getrunken hatte. Ein gerichtsverwertbarer Alkotest ergab einen Wert von 0,22‰. Für Fahranfänger während der 2jährigen Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt jedoch die „Null-Toleranz-Grenze“ von 0,00‰.
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle wurde bei einer 46-jährigen Autofahrerin Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von 0,66‰.
Beiden Verkehrsteilnehmern wurde die Weiterfahrt untersagt und es folgt jeweils eine Anzeige. Der Fahranfänger hat mit einem Bußgeld in Höhe von 250,-- Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei zu rechnen. Die Frau erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500,-- Euro, ein Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei.