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el naila9.5.2017 – +++ Nailaer Polizeibeamte beanstanden Sattelzugfahrer ohne Güterschadenshaftpflichtversicherung +++

Selbitz. Nicht nur der Führerschein und der Fahrzeugschein sollten für einen Berufskraftfahrer jederzeit griffbereit sein, auch die Bescheinigung über eine Güterschadenshaftpflichtversicherung ist für einen im Schwerlastverkehr eingesetzten Sattelzugfahrer ein mitführungspflichtiges Dokument. So ist ein 66jähriger Sattelzugfahrer aus Oberfranken bei einer Schwerlastkontrolle der Nailaer Polizeiinspektion „durchgefallen“, da er das wichtige Dokument einer Güterschadenshaftpflichtversicherung nicht vorzeigen konnte. Eine Anzeige nach dem Güterkraftverkehrsgesetz ist nun die bittere Pille für den Mann.

 

+++ Nailaer Polizeibeamte beanstanden iranischen Asylbewerber +++

Berg/Rudolphstein. Asylbewerber haben auch Pflichten, wie jetzt ein 32jähriger Mann aus dem Iran, der als Autobahnbusreisender von einer Nailaer Polizeistreife auf der Autobahnrastanlage in Rudolphstein kontrolliert worden ist. Wie die Beamten nämlich feststellten, hat der Asylbewerber gegen die räumliche Beschränkung für die Stadt Nürnberg verstoßen. Der Mann hätte diesen Bereich nur mit Erlaubnis der Asylbehörde der Stadt Nürnberg verlassen dürfen. Dem 32jährigen Iraner wird deshalb eine Ordnungswidrigkeit nach dem Aufenthaltsgesetzt zur Last gelegt.

 

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