30.4.2024 - +++ Gleich mehrere Vergehen bei Verkehrskontrolle +++
Berg. Einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde Montagnacht gegen 23:15 Uhr ein polnischer Kleintransporter unterzogen. Bei der Überprüfung des 26jährigen Fahrers, fielen gleich mehrere Vergehen auf. Zum einen konnte er nur einen seit 2021 abgelaufenen ukrainischen Führerschein vorweisen. Weiterhin war der polnische Aufenthaltstitel seit Januar diesen Jahres abgelaufen. Bei der Kontrolle des Transporters fiel den Beamten dann noch ein Teleskopschlagstock in die Hände, der unter das Waffengesetz fällt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Schlagstock sichergestellt. Der junge Mann muss sich nun wegen den ganzen Vergehen verantworten.
+++ Abgestelltes Fahrzeug angefahren und Kennzeichen entwendet. +++
Berg. Auf dem Pendlerparkplatz wurde zwischen Dienstag ca. 00:30 Uhr und Donnerstag ca. 18:00 Uhr ein dort abgestellter blauer Honda beschädigt. Vermutlich hat ein LKW beim Rangieren den PKW an der hinteren rechten Seite gestreift. Auch die Scheibe wurde dabei beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1500 Euro. Weiterhin wurde das amtliche Kennzeichen von dem Fahrzeug gestohlen. Zeugen, die zu den Vorkommnissen Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Naila unter der Telefonnummer 09282-979040 zu melden.
+++ Fahrer unter Alkohol und ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen +++
Berg. Ein 51-jähriger Mann ist am Montagabend gegen 20:30 Uhr mit seinem Toyota RAV4 in eine Zollkontrolle in der Hofer Straße geraten. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hat. Deshalb wurden die Beamten der Polizei Naila auf den Plan gerufen. Weiterhin wurde bei dem Herrn auch Alkoholgeruch wahrgenommen, was ein gerichtsverwertbarer Test mit 0,86 Promille auch bestätigte. Er muss sich nun wegen dieser Verkehrsdelikte verantworten.
+++ Alkohol am Steuer +++
Berg. Ebenfalls am Montagabend gegen 21:30 Uhr wurde ein 23jähriger einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei ihm stellten die Beamten Alkoholgeruch fest, was sich durch einen durchgeführten gerichtsverwertbaren Test mit 0,62 Promille auch bestätigte. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden.