28.4.2017 - +++ Nailaer Paketzentrum von Einbrecher heimgesucht +++
Naila. Das in der Straße „Zum Kugelfang“ gelegene Paketzentrum ist im Laufe der Woche von einem Einbrecher heimgesucht worden. Wie von der Polizei festgestellt worden ist, drang der bislang unbekannte Täter auf dem Firmengelände mit brachialer Gewalt in eine Garage ein und durchstöberte die dort aufbewahrten Gegenstände und Materialien. Da aber anscheinend nichts Brauchbares zu finden war, blieb dem Einbrecher nichts anderes übrig, als unter Zurücklassung eines Einbruchschadens von mindestens 500 EURO, das Garagengebäude und das Paketzentrum wieder zu verlassen. Die Nailaer Polizei fragt nun ob jemand etwas Verdächtiges bemerkt hat und bittet um Hinweise an die Telefonnummer 09282/979040.
+++ Nailaer Polizeistreife stoppt drogenberauschten Münchner Autofahrer +++
Berg. Eine Nailaer Polizeistreife hat in der Nacht zum Freitag in Berg eine akute Gefährdung für den allgemeinen Straßenverkehr verhindert. Die Polizisten stoppten einen 55jährigen Autofahrer aus München, dessen Zustand alles andere als fahrtauglich war. Die Auswirkungen des Drogenkonsums bei dem 55jährigen waren nämlich so eindeutig, dass ihm von den Polizisten unmissverständlich das Ende seiner gefährlichen Fahrt durch den „Drogennebel“ erklärt worden ist. Da auch ein weiterer Drogenfeststellungstest positiv verlaufen ist, musste der Mann umgehend mit zur Blutentnahme. Das im BMW befindliche Brillenetui des Münchners offenbarte dann doch noch eine kleine Überraschung, denn die Fahnder konnten darin eine kleine Menge Rauschgift entdecken und konfiszieren, welches der BMW-Fahrer noch nicht konsumiert gehabt hatte. Anzeigen wegen Fahrens unter Drogeneinwirkung im Straßenverkehr und wegen Drogenbesitzes sind nun die bitteren Pillen für den Münchner BMW-Fahrer.
+++ Nailaer Polizei beanstandet Paketzusteller +++
Berg/Naila. Auch eine gewissenhafte und ordentliche Buchführung gehört zum Metier eines jeden Berufskraftfahrers - wer dies außer Acht lässt, verstößt gegen die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes.
So musste am Donnerstagvormittag ein 24jähriger Lastwagenfahrer in Berg erfahren, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Berufskraftfahrer aus Bayreuth war in einem kleineren Lastwagen unterwegs gewesen, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 31jährige aber weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen Tage, als auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über arbeitsfreie Tage nicht vorzeigen konnte, erwartet ihn daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.
Ein 20jähriger Paketzusteller aus Hof ist am Donnerstagfrüh bei einer Fahrzeugkontrolle in Naila ebenfalls „durchgefallen“. Die Streifenbeamten stellten nämlich fest, dass der Berufskraftfahrer weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen Tage, als auch die Bescheinigung seines Arbeitgebers über arbeitsfreie Tage vorzeigen konnte. Eine Kontrolle der Polizisten über Lenkzeiten und Pausen wurden damit nicht nur behindert, sondern sogar unmöglich gemacht. Eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz ist nun die bittere Pille für den 20jährigen.
Ebenso in der Verantwortung für die mangelhaft ausgefüllten, bzw. nicht vorzeigbaren Arbeitszeitnachweise und der fehlenden Urlaubsbescheinigung stehen die Firmenleitungen der beiden Paketzusteller, als zuständige Halter der Kleinlastwägen, weshalb den Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erwartet.
+++ Neufrankenwäldlerin wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs belangt +++
Naila. Eine Neufrankenwäldlerin ist am Donnerstagmittag in einem Nailaer Einkaufsmarkt wegen Diebstahls belangt worden. Der 32jährigen Frau wird vorgeworfen, zwei Stück Obst im Wert von 2 EURO und 35 Cent nicht bezahlt zu haben. Zusätzlich wird der Frau auch noch Hausfriedensbruch zur Last gelegt, da sie vor wenigen Monaten wegen des gleichen Delikts mit einem Hausverbot belegt worden war.