29.9.2023 – +++ Gleich zweimal Fahrzeuglenker unter Drogeneinfluss festgestellt +++
Berg/Selbitz. Am Donnerstagfrüh gegen 01:15 Uhr, wurde ein 19jähriger einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Den Beamten fielen die typischen Anzeichen von Drogenkonsum auf, und ein freiwillig durchgeführter Drogentest zeigte ein positives Ergebnis auf THC an. Bei der Kontrolle, wurde weiterhin festgestellt, dass der junge Mann eine polnische Fahrerlaubnis hat, welche allerdings nicht mehr gültig ist. Und zu guter Letzt entdeckten die Beamten im Fahrzeug noch eine Soft-Air Pistole, für die eine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig wäre. Der Mann besaß aber auch diese nicht. Eine Blutentnahme wurde im Klinikum durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden. Auf den 19jährigen kommen nun einige Anzeigen zu.
Am Freitagfrüh gegen 00:15 Uhr wurde ein 54jähriger einer Verkehrskontrolle unterzogen. Auch er zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Weiterhin fiel den Beamten eine Dose, in der sich Drogen befanden, ins Auge. Auch bei diesem Mann wurde eine Blutentnahme im Klinikum durchgeführt. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu.
+++ Keine Fahrberechtigung für Gespann +++
Berg. Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstag den 28.09.2023 gegen 11:15 Uhr in der Ida-Straße wurde festgestellt, dass ein 42jähriger keinen gültigen Führerschein für sein Gespann besaß. Er war mit PKW und Anhänger unterwegs, was er aber mit seinen erlangten Fahrerlaubnisklassen nicht fahren darf. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Mann muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
+++ Ein Verletzter durch Vorfahrtsmissachtung +++
Schauenstein. An einer Einmündung mit dem Zeichen „abknickende Vorfahrtsstraße“ in der Bergstraße kam es am Donnerstagmorgen gegen 06:30 Uhr zu einem Zusammenstoß. Ein 63jähriger missachtete die Verkehrszeichen und kollidierte dadurch mit einem 24jährigen vorfahrtsberechtigten PKW-Fahrer. Der junge Mann wurde durch den Aufprall verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Der Verursacher blieb unverletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 6000 Euro.