20.3.2017 - +++ Autofahrerin erleidet Schwächeanfall und verunglückt +++
Naila. Eine 79jährige Autofahrerin ist nach einem Schwächeanfall in der Hofer Straße in Naila schwer verunglückt. Die Fiesta-Fahrerin war stadtauswärts unterwegs, als sie die Herrschaft über ihren Kleinwagen verlor. Scheinbar führerlos überquerte das Auto erst auf der rechten Fahrzeugseite den Gehweg und streifte dann eine Hauswand. Danach überquerte der Kleinwagen die gesamte Hofer Straße nach links und krachte in den verglasten Eingangsbereich der dortigen Ergotherapiepraxis. Dort kam der Fiesta zum Stehen. Glück im Unglück, dass die im Eingangsbereich befindliche Praxismitarbeiterin nicht zu Schaden kam. Auch die 79jährige Fiestafahrerin kam anscheinend ohne schweren Unfallverletzungen davon. Sie wurde anschließend ins Krankenhaus gebracht. Den Blechschaden am Fiesta schätzt die Polizei auf mindestens 3.000 EURO. Der Gebäudeschaden, samt zerborstener Glasfront und zerstörtem Praxismobiliar, dürfte ca. 13.000 EURO betragen
+++ Nailaer Polizisten bewahren Mofafahrer vor schlimmen Unfallrisiko +++
Naila. Nailaer Polizisten haben in der Nacht zum Samstag einen Mofafahrer vor einem schlimmen Unfallrisiko bewahrt. Der 16jährige Leupoldsgrüner war nämlich mit einem Mofa unterwegs, an dem die Bremse des Hinterrades keine Bremswirkung hatte. Bei der näheren Überprüfung konnten die Beamten sogar feststellen, dass der gesamte Bremssattel überhaupt nicht vorhanden, bzw. ausgebaut war und deshalb ein Bremsen nicht möglich ist. Somit blieb den Beamten keine andere Wahl - aufgrund der fehlenden Verkehrssicherheit durfte der 16jährige nicht weiterfahren, sein Mofa wurde sichergestellt.
+++ Nailaer Polizei beanstandet Backwarenlieferant +++
Naila. Nicht nur der sorgfältige Umgang mit großen Fahrzeugen im täglichen Straßenverkehr gehört zum Metier eines jeglichen Berufskraftfahrers auch eine gewissenhafte und ordentliche Buchführung der Arbeitszeiten ist vom Fahrpersonalgesetz her zwingend vorgeschrieben. So musste Montagfrüh ein 46jähriger Lastwagenfahrer in Naila erfahren, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Backwarenlieferant war in einem kleineren Lastwagen unterwegs gewesen, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 46jährige aber nicht eines seiner mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen 28 Tage vorzeigen konnte und sogar der irrigen Meinung war, überhaupt keine Aufzeichnungen als Fahrtnachweise führen zu müssen, erwartet ihn daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.
Ebenso in der Verantwortung für die nicht vorhandenen Arbeitszeitnachweise steht die Firmenleitung des Backwarenlieferanten, als zuständiger Halter des Kleinlastwagens, weshalb dem Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz droht.