Anzeige

el naila7.7.2022 – +++ Unterbringungshaftbefehl gegen gefährlichen Ladendieb erlassen +++

Bad Steben – Das Display des Einsatzleitsystems zeigte der Nailaer Polizei am Montagnachmittag einen Ladendiebstahl in einem Lebensmittelmarkt an. Die üblicherweise routinierte Sachbearbeitung bei solchen Fällen zeigte sich dann vor Ort doch aufwändiger und mit erheblichem Gefahrenpensum für alle Beteiligten.

Als Täter war ein 24jähriger Sudanese in dem Markt aufgefallen. Er nahm Schokoriegel aus der Auslage und verzehrte diese sofort. Auch hatte er bereits weitere Riegel und Waffeln eingesteckt, weshalb er vom Verkaufspersonal angesprochen wurde und bis zum Eintreffen der Polizei ins Büro gebracht wurde.

Dies dauerte dem Dieb offensichtlich zu lange, er stand auf und wollte flüchten. Eine Marktmitarbeiterin wollte ihn festhalten, woraufhin er sie am Hals würgte. Die mutige Frau konnte sich aber aus der unschönen Situation selbst befreien. Auf seiner weiteren Flucht nahm er eine Weinflasche aus dem Regal und drohte mit dieser seinen Verfolgern auf Kopfhöhe zuzuschlagen. Er trat noch einen Schritt auf die beiden Marktbeschäftigten zu, überlegte es sich jedoch anders und begann erneut davon zu rennen. Beide Mitarbeiter des Marktes rannten hinterher und forderten Passanten auf, den Flüchtenden festzuhalten. Im Kassenbereich gelang es vier Männern, den aggressiven Ladendieb festzuhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Selbst bei der Festnahme verhielt er sich nicht kooperativ. Vielmehr machte er deutlich, dass er keine Angst vor der Polizei hat und formte mit der Hand eine Pistole und drückte sinnbildlich mit dem Daumen in Richtung eines Polizeibeamten ab.

Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Sudanese mittlerweile von sieben verschieden Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Viermal wegen Erschleichen von Leistungen, einmal wegen Körperverletzung und zweimal wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Bei den deutschen Behörden ist der Täter mittlerweile mit 29 verschiedenen Personalien registriert. Er konnte weder einen Aufenthaltstitel noch einen gültigen Pass vorweisen. Ferner stellte sich heraus, dass der offensichtlich psychisch kranke Mann aus einem Bezirkskrankenhaus in Berlin flüchtig ist. Anlass für die Einweisung war, dass der 24jährige eine ihm vollkommen unbekannte Frau in der S-Bahn in Berlin verfolgte. Anschließend verletzte er den hinzugerufenen Lebensgefährten der Frau mit einer abgebrochenen Flasche. Weiter war bekannt geworden, dass er bereits im Januar diesen Jahres in Leipzig einer ihm völlig unbekannten Person mit einem Schlüsselbund auf den Kopf schlug und sie dadurch verletzte.

Nach Vorführung beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Hof wurde ein Unterbringungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, den Bedrohungsdelikten und aufgrund seiner Allgemeingefährlichkeit gegen den Mann erlassen. Er befindet sich mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die Polizei Naila bedankt sich in diesem Zusammenhang nochmal bei den couragierten einschreitenden Personen im Verbrauchermarkt, die erheblich dazu beigetragen haben, dass weitere Gefahren für unbeteiligte Personen verhindert werden konnten.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus