30.11.2019 - +++ Unfallflucht – Mercedes gesucht +++
Münchberg – Am Freitag, gegen 19:15 Uhr, befuhr ein Mercedes die Staatsstraße 2194 von Helmbrechts kommend in Richtung Münchberg. Kurz vor dem Ortseingang Münchberg geriet der Mercedes in einer leichten Rechtskurve nach links auf die Gegenfahrbahn. Hierdurch war ein entgegenkommender Toyota-Fahrer seinerseits zum Ausweichen nach links gezwungen. Eine Kollision konnte jedoch nicht mehr vermieden werden und die beiden Fahrzeuge berührten sich an den jeweils rechten Außenspiegeln. Der Mercedesfahrer geriet im Anschluss in den Straßengraben, befuhr diesen noch ca. 50 m weiter, ehe er wieder die Kontrolle über sein Fahrzeug erlangte, zurück auf die Straße fuhr und sich ohne anzuhalten und unerlaubt von der Unfallstelle in Richtung Münchberger Innenstadt entfernte. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Es entstand Sachschaden in Höhe von min. 1.500 Euro. Anhand des an der Unfallstelle aufgefundenen Außenspiegels des Mercedes, steht zu vermuten, dass es sich hierbei um eine A- oder B-Klasse in der Farbe Weiß oder Silber gehandelt hat. Die Polizei Münchberg hat die Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den Mercedesfahrer aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 09251/870040 zu melden.
+++ Ohne Schein und unter Drogen unterwegs +++
Münchberg – Am Freitagvormittag kontrollierten Beamte der Polizei Münchberg in der Brunnengasse einen 37-jährigen Pkw-Fahrer aus Chemnitz. Der Mann gab zunächst an, seinen Führerschein vergessen zu haben. Die weitere Überprüfung ergab jedoch schnell, dass der Mann überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Da im Verlauf der Kontrolle zudem noch drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden konnten, wurde eine Urintest bei ihm durchgeführt, der positiv auf Metamphetamin und Cannabis verlief. Eine Blutentnahme im Krankenhaus Münchberg war die obligatorische Folge. Den Chemnitzer erwarten nun mehrere Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, nach dem Betäubungsmittel- und nach dem Straßenverkehrsgesetz. Die Weiterfahrt wurde ebenso unterbunden.