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el mueb7.10.2018 – +++ Mitgeführtes „Einhandmesser“ führt zu Strafanzeige +++

Münchberg – Ein 20jähriger Mann aus Frankreich muss mit Post von der Staatsanwaltschaft Hof wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen, da er ein in Deutschland verbotenes „Einhandmesser“ am Autohof Münchberg in seinem Fahrzeug griffbereit mit sich führte. Er war am Samstagabend durch Beamte der Polizeiinspektion Münchberg kontrolliert worden. Das Messer wurde sichergestellt und nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

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