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el mueb5.11.2017 - +++ Serie von Wildunfällen, Mofa-Fahrer erfasst Reh und stürzt +++

Münchberg - Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Münchberg ereigneten sich von Freitagnacht bis Samstagabend insgesamt fünf Wildunfälle mit einem Fuchs, zwei Dachsen, einem Wildschwein und einem Reh mit einem Gesamtsachschaden

in Höhe von ca. 3.000,-- EUR. Auf der Kreisstraße zwischen Oberweißenbach und Lehsten lief am Samstag, gegen 23.25 h, einem 15jährigen Mofafahrer aus Gefrees ein Reh in sein Fahrzeug. Durch den Sturz zog sich der Schüler Verletzungen am rechten Bein und Arm zu. Zur weiteren Behandlung wurde er ins Klinikum Münchberg verbracht.

 

 

+++ Radfahrer kommt betrunken zur Polizeidienststelle +++

Münchberg – Am Sonntagmorgen gegen 03.50 h erschien ein 29jähriger Mann aus Münchberg bei der Dienstelle in Münchberg und führte Beschwerde, da er aus einer Gaststätte „rausgeworfen“ wurde und nun sein Rucksack noch dort ist. Da bei ihm deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar war und er zugab zur Polizei geradelt zu sein, wurde zunächst ein freiwilliger Alco-Test durchgeführt. Dieser erbrachte ein Ergebnis von umgerechnet 1,8 Promille. Danach wurde im Klinikum Münchberg eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Seinen Rucksack holten die eingesetzten Beamten aus der Gaststätte und übergaben sie dem „Beschwerdeführer“.

 

+++ Zu viel getrunken und Unfall verursacht +++

Helmbrechts - Etwa 1,3 Promille umgerechnet hatte ein 53jähriger Pkw-Fahrer aus Hof, der am Samstagnachmittag gegen 16.20 h an der Einmündung zum Wohngebiet „Weinberg“ in Richtung Ahornberg beim Überholen eines Traktors mit Anhänger gegen den Anhänger stieß. Die Streifenbeamten der Polizeiinspektion Münchberg stellen bei der Unfallaufnahme Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Bei dem Mann wurde zunächst ein Atemalkoholtest durchgeführt. Nachdem dieser positiv verlief, wurde eine Blutentnahme im Klinikum Münchberg angeordnet. Der Führerschein wurde durch die Beamten sicherstellt. Nun muss er mit einem Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung rechnen. Der Sachschaden beträgt  ca. 1.800,-- EUR

 

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