29.6.2017 – +++ Trickdiebstahl +++
Münchberg – Eine 90-jährige Frau aus Münchberg wurde am Mittwoch gegen 14 Uhr das Opfer von Trickdiebinnen. Zwei südländische Frauen klingelten zur Tatzeit an ihrer Wohnungstür in der Seniorenwohnanlage in der Luitpoldstraße. Unter einem Vorwand erschlichen sie sich den Zutritt zu ihrer Wohnung. Als die Frau merkte, dass die beiden nur gebrochen deutsch sprachen und der Besuch nicht mit der Wohnanlage oder der Krankenkasse in Verbindung steht, wies sie die beiden aus ihrem Heim. Anschließend hatte der Hausmeister die Frauen, die bei mehreren anderen Bewohnern klingelten, aus der Wohnanlage gewiesen. Gegen 15 Uhr stellte dann das 90-jährige Opfer fest, dass ihr 400 € gestohlen wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Täterinnen bereits verschwunden. Bei einer weiteren Überprüfung am Abend musste die Frau auch noch den Diebstahl ihres gesamten Schmuckes im Wert von mehreren tausend Euro feststellen. Die Täterinnen waren ca. 160 bzw. 175 cm groß und hatten schwarzes Haar. Sie stiegen in ein blaues Auto mit ausländischen Kennzeichen ein, in dem zwei Männer saßen. Die Polizei sucht dringend Zeugen, die Hinweise auf die Diebinnen oder das Auto geben können. Die Polizei weist darauf hin, dass man keinen unbekannten Personen seine Wohnungstür öffnen oder sie in die Wohnung lassen sollte.
+++ Fahrerlaubnis ungültig +++
Münchberg – Die Bundespolizei kontrollierte am Donnerstag um 02.15 Uhr am Autohof einen 37-jährigen Autofahrer. Dabei stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis nicht mehr gültig war. Die Polizei Münchberg bearbeite das Verkehrsdelikt weiter. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € an. Die Weiterfahrt übernahm eine Mitfahrerin mit gültiger Fahrerlaubnis.
+++ Auto nicht versichert +++
Münchberg – Einer Polizeistreife kam am Donnerstag letzter Woche in der Stammbacher Straße ein Renault Twingo entgegen. Für das Fahrzeug lag ein Entstempelungsersuchen des Landratsamtes Hof vor wegen fehlender Versicherung vor. Das Auto wurde entstempelt. Der Fahrer wird wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.