13.2.2026 - +++ Mann leistet Widerstand +++
MÜNCHBERG. Bei dem Versuch, einen augenscheinlich betrunkenen vor Schlimmeren zu bewahren, eskaliert am Donnerstag ein 31-Jähriger.
Um 18 Uhr ging eine Mitteilung ein, nachdem ein Mann in der Bahnhofstraße schwankend auf der Fahrbahn unterwegs wäre. Die dort angekommene Streife bestätigte die Information, da sie den Fußgänger auf der Straße antraf. Es sollten Maßnahmen zu seinem eigenen Schutz ergriffen werden, jedoch weigerte er sich, seine Personalien anzugeben und versteckte seine Hände in den Hosentaschen. Als die Beamten ihn nach einem Ausweis durchsuchten, sperrte er sich mit voller Kraft. Er versuchte auch, nach dem am Gürtel getragenen Einsatzstock eines Polizisten zu greifen, was die Ordnungshüter jedoch zu verhindern wussten. Im weiteren Gerangel fielen letztlich alle Drei zu Boden. Dort gelang es, den Mann zu fixieren und ihm Handfesseln anzulegen.
Auf der Dienststelle ergab ein Alkoholtest zum Erstaunen der Einsatzkräfte 0,00 Promille. Sein derangierter Zustand musste somit eine andere Ursache haben. Deshalb ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme zur Feststellung von Betäubungsmitteln an.
Beide Polizisten verletzten sich aufgrund des Sturzes an den Knien.
Der 31-Jährige muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor der Justiz verantworten.
+++ Pferd durch freilaufende Hunde aufgeschreckt +++
STAMMBACH, LKR. HOF. Einen gebrochenen Mittelfinger zog sich eine Reiterin zu, als ein freilaufender Hund im Ortsteil Rindlas ihr Pferd aufgeschreckten und sie sich der Leine verhedderte.
Am Mittwoch führte die Frau gegen 11 Uhr ihr Pferd an der Leine und begegnete dem nicht angeleinten Hund einer 59-Jährigen, die mit ihren drei Tieren im Wald unterwegs war. Dies führte zum Aufschrecken des eigentlich an Hunde gewöhnten Pferdes, welches dann „durchging“. Da der Finger der Reiterin sich in der Leine verhedderte, zog sie sich einen Bruch zu.
Anmerk.:
Gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes ist es verboten, Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen.
Definition „unbeaufsichtigt“: Ein Hund läuft dann ohne Aufsicht, wenn er sich außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Halters befindet und nicht mehr zuverlässig auf Befehle reagiert.
D.h.: Es gibt zwar keine Leinenpflicht, aber der Hundehalter muss auf den Hund so einwirken können, dass dieser jederzeit zu ihm zurückkommt.
+++ Viele Autofahrer zu schnell +++
SPARNECK, LKR. HOF. Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Weißenstädter Straße hielten sich am Donnerstag einige Fahrer nicht an die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h.
Zwischen 7.15 Uhr und 13.45 Uhr positionierten sich die Beamten der Verkehrspolizei mit ihrem Messgerät und überwachten die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer in beiden Richtungen. Von 627 Autofahrern fuhren 35 teilweise deutlich zu schnell. Dies entspricht einer Quote von 5,6 Prozent. Der Tageshöchstwert lag bei 86 Kilometer in der Stunde und zieht ein Fahrverbot nach sich.
