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el mueb5.1.2025 - +++ Vorfahrtsverstoß +++

MÜNCHBERG. Durch das Missachten der Vorfahrtsregelung kam es am Samstagabend zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden.

Der beim Unfall geschädigte Fahrzeugführer befuhr die August-Horch-Straße gegen 19:30 Uhr mit seinem Audi vom Autohof kommend in Richtung der Staatsstraße 2194, als ein weiterer Fahrzeugführer mit seinem Peugeot zu diesem Zeitpunkt aus der nördlichen, beschrankten Ausfahrt des Parkplatzes des Lidl-Marktes ebenfalls in die August-Horch-Straße Richtung Staatsstraße 2194 einfuhr. Hierbei hätte dieser dem Audi-Fahrer eigentlich die Vorfahrt gewähren müssen, fuhr jedoch ohne zu bremsen in den dortigen Kreuzungsbereich ein. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch an den beiden Fahrzeugen ein Sachschaden von insgesamt 2000 Euro entstand.

Verletzt wurde bei dem Unfall keiner der Beteiligten. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen eines Verstoßes nach der Straßenverkehrsordnung verantworten.



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