20.9.2024 - +++ Kontrollaktion im Dienstbereich der Polizeiinspektion Münchberg +++
Mehrere Verstöße konnten Beamte der Polizeiinspektion Münchberg im Rahmen einer Kontrollaktion am 19.09.2024 feststellen.
Ein 37-jähriger Berufskraftfahrer konnte während einer Verkehrskontrolle die für seine Tätigkeit vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen nicht vorweisen. Weil er von seinem Chef diesbezüglich nicht unterrichtet wurde, erwartet die Beiden nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Bei einem 30 Jahre alten Verkehrsteilnehmer konnten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten feststellen. Ein Urintest verlief positiv auf THC, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Neben der erfolgten Blutentnahme erwarten den Mann nun ein Bußgeld in Höhe von 500€, ein vier-wöchiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Die Kontrolle eines Kleintransporters mündete in insgesamt drei Anzeigen: Zunächst konnten die kontrollierenden Beamten feststellen, dass der 53 Jahre alte Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Weiterfahrt wurde ihm deshalb untersagt. Der Fahrer muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch verantworten. Seinen Chef erwartet zusätzlich eine Anzeige wegen des Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Noch während der Bearbeitung kam ein 22-jähriger Kollege hinzu, welcher den Kleintransporter von nun an fahren sollte. Bei einer Überprüfung des Mannes konnten die Beamten einen weiteren Verstoß feststellen: der Aufenthaltstitel des jungen Mannes war abgelaufen, weshalb er bereits ausreisen hätte müssen. Ihn erwartet nun ebenfalls eine Anzeige.