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el mueb11.3.2024 – +++ Unfall mit Pkw in geschlossener Garage +++

Münchberg. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer hat einen Unfall der besonderen Art verursacht und sich dann aber von der Unfallstelle unbemerkt entfernt. Hierbei fuhr er so heftig gegen ein geschlossenes Garagentor, dass dieses soweit eingedellt wurde, dass sogar der in der Garage stehende Pkw noch beschädigt wurde. Insgesamt beläuft sich der Sachschaden auf ca. 10 000 Euro.

+++ Sonderkontrolle der Polizeiinspektion Münchberg +++

Münchberg. Die Polizeiinspektion Münchberg führte am Sonntag erneut eine breit angelegte Sonderkontrolle durch. Hierbei wurden wieder mehrere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Zunächst konnte bei einem selbständigen Unternehmer aus Deutschland ein Verstoß nach dem Fahrpersonalgesetz festgestellt. Er führte die im gewerblichen Güterverkehr vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die Lenkzeit nicht mit. Auch sein zweiter Fahrer führte keine Aufzeichnungen, weshalb sich auch dieser für eine entsprechende Ordnungswidrigkeit verantworten muss.

Bei der Kontrolle eines 18-jährigen Ägypters, der in einem Reisebus unterwegs war, wurde festgestellt, dass dieser kein gültiges Visum für die Bundesrepublik Deutschland besitzt.

Auf die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer wurde im Rahmen der Kontrolle auch wieder ein Augenmerk gelegt.

Hierbei wurde ein 35-jähriger Pole kontrolliert. Dieser wies Anzeichen für einen Drogenkonsum auf. Ein durchgeführter Urintest verlief positiv, weshalb bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Bei der weiteren Durchsuchung seiner Person und seines Fahrzeugs wurden weitere verbotene Substanzen aufgefunden und auch 2 sog. „Polenböller“, für welche er keine Genehmigung hatte. Es wurden gegen ihn Ermittlungen wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem SprengG eingeleitet.

Bei einem 39-jährigen Polen verlief die Kontrolle ähnlich. Auch er musste sich wegen Anzeichen von Drogenkonsum einer Blutentnahme unterziehen. Bei der Durchsuchung konnten auch bei ihm weitere Drogenutensilien und Substanzen aufgefunden werden. Zudem führte er eine Softair-Pistole mit sich, ohne die entsprechende Erlaubnis. Zu dem Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Verstoß  nach dem Straßenverkehrsgesetz kommt daher ein Vergehen nach dem Waffengesetz.

Bei einem 23-jährigen Fahrzeugführer aus Niederbayern wurde auch Drogenkonsum festgestellt. Zudem wurde ein 25-jähriger Fahrer kontrolliert, der sichtlich unter Alkoholeinfluss stand und dessen Atemalkoholtest einen sehr hohen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit ergab.



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