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el mueb13.10.2023 –+++ Klein-Lkw überladen +++

Münchberg – Bei der Kontrolle eines 3,5 t Lkw am Autohof in Münchberg wurde anhand der Ladepapiere festgestellt, dass der Lkw um 1700 kg überladen ist. Eine Verwiegung auf einer geeichten Waage bestätigt dies. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes bezahlen, ein zweites Fahrzeug organisieren, welches einen Teil der Ladung übernahm. Als das Gewicht stimmte, durfte er seine Fahrt fortsetzen. Weitere Anzeigen erhalten die verladende Firma sowie der Chef des Fahrers, der ihn den Auftrag zuteilte.

 

+++ Ohne erforderlichen Führerschein gefahren +++

Münchberg – Bei einer weiteren Kontrolle am Autohof Münchberg, eines ausgemusterten Krankenwagens der nach Rumänien überführt werden sollte, stellten die Beamten der PI Münchberg fest, dass das Kfz ein zulässiges Gesamtgewicht von 5000 kg hat. Der Fahrer hätte hierfür die Fahrerlaubnisklasse C1 benötigt, die er nicht hatte. Er war lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, welche ihm Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg berechtigt.

 

+++ Keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten +++

Münchberg – Insgesamt acht Fahrer von Kleintransportern von 2,8 t bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, konnten bei der Kontrolle keine Aufzeichnungen über ihre Lenk- und Ruhezeiten vorzeigen. Die Fahrer bekamen eine Anzeige und konnten im Anschluss ihre Fahrt fortsetzen.



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