14.11.2022– +++ Verstärkte Kontrollen der Polizei Münchberg +++
Münchberg – Die Polizeiinspektion Münchberg führte gestern, von Sonntagmittag bis spät in die Abendstunden hinein, verstärkte Sonderkontrollen im gesamten Dienstbereich durch. Hierbei konnten u. a. drei Pkw-Fahrer/-innen festgestellt werden, die allesamt unter dem Einfluss von Drogen am Steuer unterwegs waren. Darunter auch eine 24-jährige Frau aus Berlin, bei der zudem 2 Gramm Marihuana, ein Joint und diverse Rauschgiftutensilien aufgefunden und beschlagnahmt werden konnten. Bei allen drei Fahrer/-innen im Alter zw. 24 und 33 Jahren wurde ein Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt für mindestens 24 Stunden untersagt.
Auch ein 21-jähriger aus Helmbrechts wurde mit seinem Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem jungen Mann stellten die Beamten sofort Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,52 Promille. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und vier Wochen Fahrverbot.
Im Rahmen der Schleierfahndung konnten die Beamten der PI Münchberg zwei Durchreisende, einen 32-jährigen Polen und einen 32-jährigen Deutschen, am Autohof feststellen, die jeweils eine geringe Menge an Marihuana und einen Crusher mit sich führten. Insgesamt wurden 0,2 gr. Marihuana beschlagnahmt. Eine 30-jährige Frau aus Plauen war mit einem Pkw unterwegs, der zur Fahndung ausgeschrieben wurde, weil er nicht mehr versichert war. Die Kennzeichen wurden entstempelt, der Fahrzeugschein sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Ein Strafverfahren gegen die Fahrerin und den Halter des Fahrzeugs wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eröffnet.
Im Schwerlastverkehr führten die Beamten ebenfalls Kontrollen durch. Bei einer Abfahrtskontrolle am Autohof, kurz vor 22 Uhr, konnte die Beamten einen Brummi-Fahrer aus der Ukraine antreffen, der noch 1,24 Promille pustete. Eine Trunkenheitsfahrt konnte somit verhindert werden. Die Schlüssel des LKW-Fahrer wurden sichergestellt. Ein weiterer LKW-Fahrer aus Slowenien führte keinerlei Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruheizeiten mit sich. Er wurde nach dem Fahrpersonalgesetz beanstandet.