18.9.2022- +++ Radfahrer mit 1,86 Promille +++
Stammbach – Am Samstagnachmittag, gegen 17.00 Uhr, wurde der Polizei in Münchberg mitgeteilt, dass zwischen Förstenreuth und Stammbach ein Mann im Graben sitzen würde, der offensichtlich gesundheitliche Probleme hat. Als die Streife eintraf, war der Grund des Schwächeanfalles schnell klar. Der 28-jährige Regensburger hatte für diese Uhrzeit einen beachtlichen Alkoholgehalt von 1,86 Promille im Blut. Da der 28-jährige in diesem Zustand mit seinem Fahrrad unterwegs war, folgte eine Blutentnahme im Klinikum Münchberg sowie eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
+++ Schlagstock im Auto +++
Münchberg – Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle am Autohof in Münchberg wurde ein 26-jähriger Münchberger mit seinem Pkw überprüft. Bei der Kontrolle fanden die Polizisten einen ausziehbaren Schlagstock in der Ablage der Fahrertür. Da der Schlagstock als verbotener Gegenstand gilt, wurde er sichergestellt. Der 26-jährige wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt.
+++ Bei Kontrollaktion mehrere Verstöße festgestellt +++
Münchberg – Am Samstag fand durch Beamte der Münchberger Polizei eine größere Kontrollaktion im Bereich Jugendschutz und Verkehrssicherheit statt. Hierbei wurden mehrere Verstöße festgestellt. Ein 20-jähriger hatte die Blinker an seinem Seat so verändert, dass diese permanent leuchteten. Da die aber nicht erlaubt ist, ist die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug erloschen und ein Bußgeld ist fällig. Am Jugendzentrum in Helmbrechts wurden zwei Jugendliche beim Rauchen in der Öffentlichkeit erwischt. Die Zigaretten wurden sichergestellt und können von den Eltern bei der Polizei abgeholt werden. Ein 18-jähriger aus Münchberg wurde im Bereich der Wilhelmstraße kontrolliert. Hierbei wurde ein angerauchter Joint aufgefunden.
Eine Anzeige und die Sicherstellung des Rauschgifts war die logische Folge. Es wurden auch mehrere Fahrer überprüft, die im gewerblichen Güterverkehr unterwegs waren. Es konnten zwei Fahrer aus Polen festgestellt werden, die keinerlei Aufzeichnungen über ihre Lenkzeiten vorweisen konnten. Außerdem ergab die Personenüberprüfung eines 41-jährigen Polen, dass gegen ihr ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft vorliegt. Da der 41-jährige die geforderte Geldstrafe von 220 Euro bezahlen konnte, durfte er seine Fahrt fortsetzen