Anzeige

el mueb20.6.2022 – +++ Schon wieder Lkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss von der Polizei Münchberg festgestellt +++

Münchberg – Am Sonntagabend konnte durch die Polizei Münchberg verhindert werden, dass 5 Lkw-Fahrer, die noch erheblich unter Alkoholeinfluss standen, mit ihren schweren Geschützen die Fahrt antraten. Der Spitzenreiter brachte es auf einen Wert von weit über 3 Promille. Da dieser kaum Anzeichen seiner Alkoholisierung zeigte, konnten die Beamten davon ausgehen, dass dieser keiner medizinischen Versorgung bedarf. Bei allen Fahrern wurde die Fahrt untersagt und hierzu der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

 

+++ Wohnungsdurchsuchung +++

Münchberg – Gegen Mitternacht erhielt die Polizeiinspektion Münchberg den Hinweis, dass in einer Wohnung Drogen konsumiert werden. Die daraufhin angeordnete Wohnungsdurchsuchung brachte erhebliche Mengen an Rauschgiftutensilien und Betäubungsmitteln zum Vorschein. Die Gegenstände und die Drogen wurden alle samt beschlagnahmt. Der Drogenkonsument ist bereits mehrfach bei der Polizei auffällig geworden und wurde erneut zur Anzeige gebracht.

 

+++ Unter Tränen Drogenkonsum eingeräumt +++

Münchberg – m Sonntagvormittag wurde ein 26-Jähriger Pkw-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten die kontrollierenden Beamten sofort erkennen, dass dieser unter Drogeneinfluss stand. Unter Tränen räumte der 26-Jährige ein, dass er fast täglich CBD raucht. Das der 26-Jährige noch unter Drogeneinfluss stand, zeigte ein freiwillig durchgeführter Urintest. Der Pkw-Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen und im Anschluss wurde zur Unterbindung der Weiterfahrt der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. 3 Stunden später konnte der Fahrzeugschlüssel dem Vater des 26-Jährigen übergeben werden. Dieser war eigens hierzu zusammen mit dem Onkel aus Berlin angereist.

 

+++ Transporter kontrolliert +++

Münchberg – Bei der Überprüfung von Fahrern, die mit Transportern im gewerblichen Verkehr unterwegs waren, mussten 2 Fahrer zur Anzeige gebracht werden. Sie hatten die vorgeschriebenen, aufzeichungspflichtigen Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage nicht vollständig geführt. Somit konnte nicht überprüft werden, dass sie sich an die entsprechenden Vorschriften hielten.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus