28.1.2022 - +++ Verstärkte Kontrollaktion der Polizeiinspektion Münchberg +++
Im Rahmen einer Sonderkontrolle, durchgeführt von der Polizeiinspektion Münchberg, konnten am gestrigen Donnerstagnachmittag etliche Verstöße aufgedeckt und geahndet werden.
Ein Schwerpunkt dieser Kontrollaktion war unter anderem auch die Überprüfung des Schwerlastverkehrs. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Kleintransporter und LKW kontrolliert. Hier wurden unter anderem, insgesamt zehn Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz festgestellt und geahndet. Die Fahrer, überwiegend polnische Staatsangehörige, hatten die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht vollständig oder überhaupt nicht geführt.
Bei einem 26jährigen, ebenfalls polnischen Kraftfahrer, wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz bestand. Nachdem er die Geldstrafe in Höhe von 1248 Euro beglichen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Bei zwei weiteren Personen wurden bei der Durchsuchung der Fahrzeuge verbotene Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen Schlagring und einen verbotenen Schlagstock. Die beiden Gegenstände wurden beschlagnahmt und die Fahrer angezeigt.
Ein 62-jähriger, aus Südbayern stammend, konnte bei der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen. Wie sich dann bei der Überprüfung herausstellte, hatte er seinen Führerschein wegen eines Fahrverbotes bereits in Verwahrung gegeben und darf zurzeit keine Fahrzeuge führen.
Der zweite Schwerpunkt war die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Hier konnten während des Kontrollzeitraums bei drei Kraftfahrzeugführern drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Da bei allen ein weiterer Drogenvortest positiv auf verschiedene Arten von Drogen verlief wurden Blutentnahmen durchgeführt und Fahrtunterbindungen für 24 Stunden ausgesprochen.
Bei weiteren Kontrollen von fünf Personen konnten jeweils geringe Mengen von Rauschgift aufgefunden. Diese wurden beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft zugesandt. Alle Personen müssen mit einer Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz rechnen.
Einen besonderen Fund machten die Beamten bei einem 34-jährigen polnischen Kraftfahrer. Dessen Transporter wurde nach Rauschgift durchsucht. Nachdem sie feststellten, dass sich im linken Rücklicht etwas befindet, wurde die Abdeckung entfernt und nun staunten sie nicht schlecht. Im Rücklicht befanden sich zwei Tütchen mit insgesamt 2,5 Gramm Marihuana. Auch bei dem Beifahrer wurde ein so genannter Crusher mit einer geringen Menge Cannabis aufgefunden. Beide konnten anschließend ihre Fahrt fortsetzen.
Ein ukrainischer Berufskraftfahrer zeigte bei der Kontrolle seinen gültigen Reisepass vor. Da er jedoch in Ausübung seiner Arbeit in Deutschland befand, konnte er sein Touristenprivileg nicht in Anspruch nehmen. Da dies auch ein Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz darstellt, wurde ein Zustellungsbevollmächtigter benannt. Anschließen konnte er seine Fahrt fortsetzen.