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el mueb26.4.2021 – +++ Im Rahmen einer Sonderkontrolle wurden etliche Verstöße geahndet +++

Münchberg:- Am Sonntagnachmittag bis spät in die Nacht hinein wurde durch die Polizeiinspektion in Münchberg im Dienstbereich eine Kontrollaktion durchgeführt. Dabei wurden 3 Fahrzeugführer kontrolliert, die unter Drogeneinfluss standen. Ein 23jähriger aus Münchberg zeigte bei der Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten. Woraufhin ein Drogenvortest durchgeführt worden ist, der positiv auf THC verlief. Daraufhin musste sich der Münchberger einer Blutentnahme unterziehen. Während der Sachbearbeitung gab ein Begleiter des 23jährigen an, noch Drogen zu Hause zu haben. Bei einer darauffolgenden Überprüfung wurde dies bestätigt. Die Drogen wurden sichergestellt und Anzeige erstattet. Bei einer weiteren Drogenfahrt wurde bei einem ebenfalls 23.jährigen Hamburger, Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Der 23jährige war Beifahrer eines 24jährigen Pkw-Fahrers. Dieser räumte während der Kontrolle ein, passiv Marihuana konsumiert zu haben. Angeblich saß er in einem Zelt, in welchem Cannabis geraucht worden ist. Auch hier verlief der Drogenvortest positiv. Der Pkw-Fahrer musste sich ebenfalls einer Blutentnahme unterziehen. Nicht schlecht staunten die Beamten der Polizeiinspektion Münchberg, als sie einen polnischen Lkw-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrer fiel durch gerötete Augen und vergrößerte Pupillen auf. Auf Nachfrage gab der Fahrer an, am Vorabend einen Joint und am Tag zuvor Amphetamin konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte diese Angaben. Auch hier wurde bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt. Bei allen drei, unter Drogen stehenden Fahrzeugführern wurde eine Weiterfahrt durch die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel unterbunden.

Ein starker Alkoholgeruch stieg den Beamten bei einem mit 3 Personen besetzten Pkw in die Nase. Auch hier zeigte ein Alkoholtest, dass die Beamten richtig lagen. Der 27jährige Fahrzeugführer aus Hof hatte 0,84 Promille Alkohol im Blut. Da die Kontrolle um 22:52 Uhr stattfand und im Pkw die Personen aus verschiedenen Haushalten stammten, ergingen noch jeweils Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz. Die drei gaben an, noch schnell in einen Schnellimbiss fahren zu wollen. Diese müssen nun mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Der Fahrer zusätzlich noch mit einem weiteren Bußgeld und einem einmonatigem Fahrverbot. Obligatorisch wurde auch hier der Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt.

Nur knapp einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, entging ein anderer Autofahrer. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Aufgrund des Wertes wurde bei dem 41jährigen aus Münchberg eine Blutentnahme durchgeführt. Sollte das Ergebnis der Blutuntersuchung unter dem Grenzwert von 1,1 Promille bleiben wird nur ein Bußgeld nach dem Straßenverkehrsgesetz fällig. Bei einer weiteren Verkehrskontrolle musste sich ein 25jähriger slowenischer Elektrotechniker einer Blutentnahme unterziehen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille. Dessen Führerschein wurde zur Eintragung eines Sperrvermerkes sichergestellt. Bei beiden alkoholisierten Fahrzeugführern wurde die Fahrt durch Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels unterbunden.

Bei Kontrollen von polnischen Kleintransportern konnten die Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten entweder nicht vollständig oder überhaupt nicht vorzeigen. Diese Aufzeichnungen sind im gewerblichen Güterverkehr vorgeschrieben. Beide wurden wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz angezeigt.

Außerdem wurde bei einer weiteren Kontrolle erkannt, dass ein Personalausweis bereits seit 2 Jahren abgelaufen war. Bei einer weiteren Person wurde festgestellt, dass diese sich nicht ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat. Dies stellt einen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz dar.

Im Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers wurde hinter der Sonnenblende ein ca. 25 cm, feststehendes Messer, griffbereit vorgefunden. Dies stellt einen Verstoß nach dem Waffengesetz dar. Das Messer wurde sichergestellt.

 

+++ Illegale Müllentsorgung +++

Durch Angaben eines aufmerksamen Bürger konnte eine illegale Müllablagerung schnell aufgeklärt werden. Am Sonntag lud ein 25jähriger aus Münchberg eine alte Matratze an den Wertstoffcontainern am Schützenhausparkplatz ab. Noch während des Abladevorgangs, konnte die Person von einer Streife der Polizei angetroffen werden. Dieser lud seine Matratzen wieder auf. Ihn erwartet nun eine Anzeige und ein saftiges Bußgeld.



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