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el mueb21.3.2021 – +++ Eine Sonderkontrolle brachte etliche Verstöße zum Vorschein +++

Münchberg – Am Samstag wurde durch die Polizei Münchberg eine Sonderkontrolle durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde am Autohof ein 33-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert, der unter Drogeneinfluss stand und keine erforderliche Fahrerlaubnis besaß.

Ein Drogentest zeigte ein positives Ergebnis, weshalb er sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Bei der Durchsuchung des Pkw konnte eine größere Menge an Betäubungsmittel aufgefunden werden.

Eigentlch wollten die Beamten nur einen Handyverstoß ahnten. Sie beobachteten einen Pkw Fahrer aus Dinkelsbühl, wie dieser während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte. Bei der anschließenden Kontrolle wurde den Beamten schnell klar, dass der Dinkelsbühler nicht im Besitz einer erfolerlichen Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Die Atemluft eines 24 Jahre alten Pkw-Fahrer roch bei einer Kontrolle in Sparneck nach Alkohol. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 0,68 Promille. Der Pkw wurde daraufhin verkehrssicher abgestellt und ein weiterer gerichtsverwertbarer Test in der Polizeidienststelle durchgeführt. Der Wert lag hier schließlich bei 0,6 Promille. Neben einem Fahrverbot erwartet den Fahrer auch noch eine Geldbuße.

Bei der Kontrolle eines Kleintransporters wurde festgestellt, dass der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten nicht führte. Der Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.

Ein 25-Jähriger aus Münchberg wollte sich einer Personenkontrolle entziehen. Er flüchtet zunächst in Richtung Bahnhof, konnte aber durch die Beamten rasch eingeholt werden. Der Grund für die Flucht war schnell gefunden. Der Münchberger hatte am rechten Bein eine Druckverschlusstüte mit Marihuana versteckt. Nachdem er seine Personalien nicht angeben wollte, musste dieser zur Identitätsfeststellung zur Dienststelle verbracht werden. In der Wohnung konnte schließlich noch eine größere Menge an Marihuana aufgefunden werden. Dem 25Jährigen erwartet nun einen Anzeige nach dem Betäubungsmittel- und dem Ordnungswidrigkeitengesetz.



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