8.3.2021 - +++ Bei Sonderkontrolle zahlreiche Verstöße aufgedeckt +++
Münchberg – Am gestrigen Sonntagnachmittag bis weit in die Nacht hinein, führten Beamte der Polizeiinspektion Münchberg im Dienstbereich eine Sonderkontrolle durch. Dabei wurden drei Fahrzeugführer kontrolliert, die unter Drogeneinfluss standen. Die Drogentests verliefen positiv auf Kokain, THC und Amphetamin. Alle drei Fahrer mussten sich einer Blutentnahme unterziehen. Sie erwartet neben einem Fahrverbot zudem eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz. Ein weiterer Pkw-Fahrer wurde dabei ertappt, wie er mit 0,68 Promille am Steuer unterwegs war. Ihn erwartet eine empfindliche Geldbuße und ein Fahrverbot. Zudem konnten drei weitere Personen angetroffen werden, die augenscheinlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen und im Begriff waren, sich hinter´s Lenkrad zu setzen. Der Fahrtantritt wurde unterbunden, die Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt.
Bei weiteren Fahndungskontrollen konnte ein 28-jähriger Berliner festgestellt werden, der von der Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme wegen Körperverletzung ausgeschrieben war. Er führte zu dem knapp 1,5 Gramm Marihuana mit sich. Ein 20-jähriger aus Limbach ging den Beamten ins Netz, der über 15 Gramm Marihuana und sieben mit Marihuana verbackene Kekse mit sich führte. Bei der Durchsuchung eines 24 Jahre alten Mannes aus Salzwedel konnten 0,55 Gramm Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt werden. Alle drei Männer erwartet ebenfalls eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Bei der Kontrolle eines polnischen Kleintransporters wurde festgestellt, dass der Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten nicht führte. Den Fahrer und seinen Firmenchef erwartet nun eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.
Last but not least konnten gegen 1 Uhr in der Friedrich-Ebert-Straße in Münchberg ein Mann und eine Frau stark schwankend angetroffen werden und verstießen gegen die nächtliche Ausgangssperre, da sie keinerlei gewichtigen Grund vorweisen konnten, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen. Sie wurden nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beanzeigt.