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el mueb24.11.2020– +++ Alkoholisiert am Steuer +++

Münchberg – Eine Münchberger Polizeistreife kontrollierte am Montag, kurz nach 22 Uhr, auf der Staatstraße 2194 auf Höhe des Autohofes einen Mofafahrer. Bereits beim Herantreten an den 60-jährigen Fahrzeugführer aus Helmbrechts, konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Alkotest verschaffte den Beamten schnell Gewissheit und der Mann pustete knapp 1,4 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, eine Blutentnahme bei dem Mann durchgeführt. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

 

+++ Fahrerflucht +++

Münchberg – Eine 70-Jährige stieß beim Ausparken vom Gelände des MVZ in der Helmbrechts Straße mit ihrem Pkw gegen einen dort fest montierten Mülleimer, welcher daraufhin aus seiner Halterung fiel und beschädigt wurde. Anschließend setzte die Frau ihre Fahrt fort und fuhr nach Hause. Ein Zeuge konnte den Unfall beobachten und verständigte die Polizei. Es entstand Gesamtsachschaden in Höhe von rund 350 Euro. Die Unfallverursacherin wird sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten müssen.

 

+++ Corona-Auflagen missachtet +++

Münchberg – In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde von Beamten der Polizei Münchberg am Autohof ein Pkw mit Nordhausener Zulassung kontrolliert. Die vier Insassen, zwischen 18 und 22 Jahre alt, stammten allesamt aus vier unterschiedlichen Haushalten und waren ausschließlich privat unterwegs. Alle vier wurden hinsichtlich der geltenden Corona-Bestimmungen belehrt. Die betroffenen Personen erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

+++ Illegal in Deutschland +++

Münchberg – Am Pendlerparkplatz der AS Münchberg-Süd wurde von Beamten der Bundespolizei ein 27-jähriger Tunesier kontrolliert, dessen Reisepass und Aufenthaltstitel seit 2019 abgelaufen waren. Zuständigkeitshalber übernahm die Polizei Münchberg die weitere Sachbehandlung. Der Mann wurde zur Dienststelle verbracht. Dort wurde der abgelaufene Aufenthaltstitel sichergestellt, der Mann wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz beanzeigt. Da der Mann einen festen Wohnsitz im Inland hat und einer geregelten Arbeit nachging, durfte er seine Weiterreise antreten.



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