16.2.2019 – +++ Fußgänger angefahren +++
Marktredwitz: Von der tiefstehenden Sonne geblendet übersah ein 46jähriger Autofahrer eine 48jährige Fußgängerin, die Freitagfrüh den Fußgängerüberweg am Seilergraben überqueren wollte. Er erfasste mit seinem VW die Fußgängerin, die sich bereits in der Mitte des Zebrastreifens befand. Durch den Anstoß kam die Frau zu Fall und wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Gegen die Autofahrerin wird Anzeige erstattet.
+++ Geld unberechtigt abgehoben +++
Marktredwitz/Hof: Ein 46jähriger tschechischer Staatsangehöriger erstatte am Freitag bei der PI Marktredwitz Anzeige wegen Betrug. Einer Aussage nach haben Unbekannte an einem Geldautomaten in Hof unberechtigt 1400 Euro von seinem Konto abgehoben. Die Polizei ermittelt wegen Computerbetrug.
+++ Beim Überholen mit dem Gegenverkehr kollidiert +++
Arzberg: Ca. 5000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalles, der sich am Freitagnachmittag auf der B 303 bei Arzberg ereignete. Ein 42jähriger Mann aus dem tschechischen Eger war mit seinem Nissan in Richtung Schirnding unterwegs. Beim Überholden eines Lkw übersah einen entgegenkommenden Skoda, der von einem 56jährige Landmann gesteuert wurde und es kam zum Zusammenstoß. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Der Unfallverursacher muss sich wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verantworten.
+++ Geldbörse gestohlen +++
Marktredwitz: In der Umkleidekabine eines Bekleidungsgeschäfts im KEC ließ eine 25jährige Marktredwitzerin am Freitag gegen 15 Uhr ihre Handtasche für kurze Zeit unbeaufsichtigt zurück. Diese Zeit nutzten unbekannte Täter und stahlen aus der Handtasche die Geldbörse der jungen Frau in der sich ca. 100 Euro Bargeld und diverse Dokumente befanden. Die PI Marktredwitz ermittelt vorerst gegen Unbekannt und sucht nach Zeugen.
+++ Mit einem Messer zur Polizei +++
Marktredwitz: Einem Mitteilungsbedürfnis folgend sprach am Freitagabend ein 35jähriger Mann auf der Wache der PI Marktredwitz vor. Dabei fiel dem Polizeibeamten auf, dass der Mann zugriffsbereit in der Hosentasche ein sog. Einhandmesser geklemmt hatte. Weil das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse voraussetzt, das der Marktredwitzer nicht nachweisen konnte, wurde das Messer sichergestellt. Der Mann muss sich jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.