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el mak26.10.2016 – +++ Verkehrsunfallflucht +++

Marktredwitz – Ermittlungen wegen Unfallflucht mussten gestern gegen einen Rentner aus dem Landkreis Tirschenreuth aufgenommen werden. Der Opel-Fahrer parkte vor dem Ärztehaus in der Nansenstraße nach italienischer Manier ein und beschädigte dabei die hinter und vor ihm stehenden Autos. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, machte er sich davon. Der Unfall wurde von einem Passanten beobachtet, später stellte sich der Verursacher bei der Polizei. Der angerichtete Sachschaden ist mit 500 Euro relativ gering. Ermittlungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sind auch bei Selbststellung obligatorisch.

 

+++ Betriebserlaubnis erloschen +++

Marktredwitz – Ein junger Arzberger wurde gestern um 22.00 Uhr in Marktredwitz mit seinem Seat einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten bei Polizisten fest, dass er die erlaubten Distanzscheiben gegen stärkere ausgetauscht hatte. Er vergrößerte damit die Spurbreite, was so nicht erlaubt ist und sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Eine Anzeige wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis wird die Folge sein. Dem Tuner wurde die Weiterfahrt untersagt.

 

+++ Diebstahl von Winterreifen +++

Hohenberg – Ein Reifendiebstahl wurde gestern gegen 15.30 Uhr beim Haus Zäunigweg 1 verübt. Zum Reifenwechsel hatte eine Hohenbergerin ihre vier Winterreifen an die Hauswand gelehnt. Diese Situation nutzten zwei Männer aus und luden die Pneus kurzerhand in ihren cremefarbenen Ford Fiesta ein. Das Täterfahrzeug hatte eine tschechische Zulassung, von der das Teilkennzeichen 3K2 bekannt ist. Der Entwendungsschaden beträgt 300 Euro. Zeugen des Diebstahls möchten sich bei der Polizei Marktredwitz rühren.

 

+++ Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz +++

Arzberg – Gestern gegen 15.00 Uhr wurde in der Thiersheimer Straße der Fahrer eines Sprinters, der für einen Paketdienst unterwegs war, kontrolliert. Der Berufskraftfahrer hatte keine Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit für die letzten beiden Tage dabei und wird sich wegen einer Ordnungswidrigkeit deshalb verantworten müssen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz wird auch der Unternehmer zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, dass auch gegen die Chefin des Zustellers ermittelt wird.

 

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