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el mak4.10.2023 – +++ Aggressive Person weigert sich zu gehen und greift anschließend sogar Polizisten an +++

Marktredwitz – Am gestrigen Dienstag, gegen 18:30 Uhr, ging bei der Polizei Marktredwitz die Mitteilung über eine männliche Person in einem Schnellrestaurant in der Böttgerstraße ein, welche sich weigerte besagtes Lokal zu verlassen. Eine unmittelbar danach vor Ort eintreffende Streife der Polizei Marktredwitz stellte einen hoch aggressiven 33-Jahre alten Mann fest, welcher von Anbeginn an seine Abneigung gegenüber der Polizei äußerte. Da der 33-Jährige sich nicht ausweisen wollte, musste er durchsucht werden. Hiergeben sträubte er sich, beleidigte dabei die eingesetzten Polizisten und trat sogar mehrfach nach ihnen. Einer der Beamten wurde getroffen und zog sich eine kleine Schürfwunde am Bein zu. Aber damit noch nicht genug, er spuckte anschließend noch um sich, wobei der eingesetzte Streifenwagen verschmutzt wurde. In der Folge setzten die Beamten dem 33-Jährigen daher eine Spuckschutz-Haube auf und fesselten ihn. Auch auf der Fahrt zur Dienststelle gab der Mann noch nicht auf und versuchte auch hier nach den Beamten zu treten. Die Polizei Marktredwitz ermittelt nun unter anderem wegen Hausfriedensbruch und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.

 

+++ „Auto-Kratzer“ zu hoher Geldstrafe verurteilt +++

Marktredwitz – In der Zeit von Dezember 2021 bis April 2023 sorgte eine Serie von Vandalismus an Kraftfahrzeugen im Bereich Wegener Straße für Aufsehen und Beunruhigung in der Bevölkerung. Hierbei wurden in diesem Bereich abgestellte Autos verkratzt und es entstand dadurch ein Gesamtsachschaden von knapp über 40000,- Euro. Durch intensive und akribische Ermittlungsarbeit der Polizei Marktredwitz gelang es einen 78-Jahre alten Mann aus Marktredwitz als Tatverdächtigen zu führen. Insgesamt wurden 25 Fälle von Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen durch die Staatsanwaltschaft Hof zur Anklage gebracht. In der Ende September stattgefundenen Gerichtsverhandlung wurde der 78-Jährige dann dafür zu einer Gesamtgeldstrafe von 10000,- Euro verurteilt, welche sich aus 200 Tagessätzen a 50,- Euro zusammensetzt.



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