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el mak9.12.2020 - +++ Vormittags betteln, nachmittags Auto „klauen“ +++

Marktredwitz – Am Dienstag gegen 10:30 Uhr wurden in der Fußgängerzone im „Markt“ zwei Personen angetroffen, die Passanten um Geld anbettelten. Eine 24-jährige und ein 43-jähriger, beide aus Marktredwitz, saßen vor einem Geschäft in der Fußgängerzone auf einer Decke, konsumierten dort alkoholische Getränke und bettelten vorübergehende Passanten um Geld an. Die Beiden wurden daher von den hinzugerufenen Beamten der Polizei Marktredwitz dahingehend belehrt, dass das Betteln um Geld zum einen und der Konsum alkoholischer Getränke an bestimmten Orten gemäß dem Infektionsschutzgesetz und darauf aufbauender Verordnungen zum anderen, untersagt ist. Diesbezüglich muss sich das Pärchen nun wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Infektionsschutzgesetz verantworten und muss wohl mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Dem jedoch noch nicht genug. Am Nachmittag kam das gleiche Pärchen in der Kupferhammerstraße einer Streifenbesatzung der Polizei Marktredwitz in einem PKW fahrend entgegen. Es handelte sich bei dem Pkw um einen älteren, silberfarbenen VW Golf. Die Fahrzeuginsassen waren jedoch nicht die rechtmäßigen Eigentümer, wie sich bei einer anschließenden Kontrolle herausstellte. Die Polizisten stellten fest, dass der Golf kurz zuvor entwendet worden war. Weiterhin konnte der 43-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Gegen die Beiden ermittelt nun die Polizeiinspektion Marktredwitz wegen mehrerer Delikte u. a. wegen Diebstahls eines Kraftfahrzeuges.

 

+++ Unter Drogen gefahren? +++

Marktredwitz – Am Dienstagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, wurde ein 27-Jähriger aus Marktredwitz durch Polizeibeamte auf seinem E-Roller einer Kontrolle unterzogen. Die Kontrolle fand im Bereich der Breslauer Straße statt. Hierbei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei dem jungen Mann fest. Ein anschließend durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Cannabisprodukte. Die Beamten verbrachten den 27-Jährigen daraufhin zur Blutentnahme ins Klinikum Marktredwitz. Der E-Roller wurde an die Freundin des 27-Jährigen übergeben. Die Weiterfahrt wurde ihm unterbunden. Der 27-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Für vorgenannte Verkehrsordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.



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