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el mak2.11.2020 - +++ Hungriger Schüler beleidigt Bedienung +++

Marktredwitz. Am Sonntagabend gegen 19.45 Uhr fuhr ein 17-jähriger Schüler mit seinem schwarzen Fiat 500 und zwei weiteren Insassen zum „Drive-In-Schalter“ eines Schnellrestaurants in der Böttgerstraße gefahren.   Auf die Bitte der 47-jährigen Dame an der Bestellungsannahme, einen Moment zu warten, habe sich der 17-Jährige aufgeregt und diese mit unflätigen Worten beschimpft. Aufgrund dieser Äußerungen habe sich die 47-Jährige beleidigt gefühlt und den Sachverhalt bei der Polizei Marktredwitz zu Protokoll gegeben. Nach ihren Angaben habe sie den jungen Mann noch aufgefordert, sich zu entfernen, was er zunächst auch gemacht habe. Allerdings sei er kurz darauf wieder zurückgekehrt. Die Polizei Marktredwitz ermittelt gegen den 17-Jährigen nun wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch.

 

+++ Mittagsmahl bestellt jedoch nicht bezahlt +++

Marktredwitz – Am gestrigen Sonntagmittag habe sich ein 66-jähriger Rentner aus Schauenstein etwas „Gutes“ getan. Obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass er seine Zeche nicht zahlen kann, habe er dennoch ein Mittagsmahl inklusiv Getränke, in einem Restaurant im „Markt“ im Wert von 21,10 Euro genossen. Diesen Sachverhalt meldete der geschädigte Wirt bei der Polizei in Marktredwitz. Nun wird der Rentner wegen Zechbetrug angezeigt.

 

+++ Trotz Alkoholkonsum am Steuer ++

Arzberg – Am Sonntagmorgen, gegen 07.30 Uhr, wurde in der Bauernfeindstraße ein 36-jähriger Kraftfahrer mit seinem weißen Suzuki Swift durch Beamte der Polizei Marktredwitz einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während dieser Kontrolle gab der junge Mann an, dass er am Vorabend Alkohol konsumiert hätte. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0,62 Promille. Aufgrund dessen wurde ihm von den eingesetzten Polizisten die Weiterfahrt mit seinem Pkw Suzuki untersagt. Den Fahrzeugschlüssel übergaben die Beamten an die Beifahrerin des 36-Jährigen. Er wird nun von der Polizei Marktredwitz wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.



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