8.1.2020– +++ Fußgänger angefahren und schwer verletzt +++
HOF. Schwere Verletzungen erlitt ein 80-jähriger Fußgänger am Dienstagabend im Hauptmannsweg, nachdem er von einem Auto erfasst wurde. Insgesamt entstand Sachschaden von geschätzten 4.000 Euro.
Gegen 17.45 Uhr ging der dunkel gekleidete Fußgänger in der Mitte der Fahrbahn im Hauptmannsweg in Richtung Alberichweg. Aufgrund der dunklen Bekleidung erkannte der Fahrer des Kleintransporters, welcher ebenfalls in Richtung Alberichweg fuhr, den Mann nicht und erfasste ihn. Der Rettungsdienst brachte den schwer Verletzten ins Klinikum.
Wegen der schweren Verletzungen und der Rekonstruktion des Unfallgeschehens zog die Staatsanwaltschaft Hof ein Gutachter an die Unfallstelle hinzu. Der Fahrer des Kleintransporters blieb unverletzt. Er muss sich jedoch wegen Fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, in der dunklen Jahreszeit möglichst helle Kleidung zu tragen oder sich mit Reflektoren auszustatten, sodass Fußgänger gut zu erkennen sind.
+++ Etikett ausgetauscht +++
HOF. Ein 17-Jähriger kaufte am Dienstagabend eine Jacke in einem Bekleidungsgeschäft in der Altstadt und wollte das Etikett dieser Jacke gegen eines einer teureren austauschen. Nun muss er sich wegen Betrug verantworten.
Gegen 18 Uhr kaufte der junge Mann eine Jacke in einem Geschäft in der Altstadt. Nach dem Bezahlen ging er zurück zur Verkaufsfläche und tauschte das Etikett einer teureren Jacke mit dem Etikett seiner gekauften Jacke aus. Dies blieb jedoch nicht unbemerkt. Der Ladendetektiv sprach den Mann an und verständigte die Polizei. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein.
+++ Ohne Geld im Taxi und Café +++
HOF. Ohne Geld ließ sich ein 60-jähriger Mann von einem Taxi durch die Stadt fahren. Er muss sich nun wegen Beförderungserschleichung verantworten.
Um 15:30 Uhr setzte sich ein 60-Jähriger in ein Taxi an der Michaelisbrücke und ließ sich zu einem Geldinstitut fahren, um Bargeld abzuheben. Nach einer Wartezeit von 15 Minuten kehrte der Fahrgast ohne Geld zurück und ließ sich zu einem städtischen Café fahren. Dort konsumierte er für 7,50 Euro. Nachdem der Mann weder Geld für das Taxi hatte, noch für die Zeche im Café, verständigte der Taxifahrer die Polizei.
Der Mann muss sich nun wegen Betrug in zwei Fällen verantworten. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 57,50 Euro.