9.12.2019 – +++ Betrunkenen Autofahrer kontrolliert +++
HOF. Mit rund 1,1 Promille Alkohol fuhr ein 31-jähriger polnischer Autofahrer am Sonntagabend im Stadtgebiet umher. Gegen ihn wird nun ermittelt. Hofer Polizeibeamte hielten den VW-Fahrer gegen 22 Uhr in der Fabrikzeile an und bemerkten während der Kontrolle den Alkoholgeruch. Nach einem Atemtest, der den Verdacht bestätigte, ordneten die Polizisten eine Blutentnahme an, die ein Arzt in einem Krankenhaus vollzog.
Der 31-Jährige durfte nicht weiterfahren und musste einen dreistelligen Euro-Betrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Ordnungshüter leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
+++ Rettungskräfte beleidigt +++
HOF. Mit einem Strafverfahren sieht sich seit Sonntagvormittag ein 55-jähriger Mann aus Hof konfrontiert, nachdem er zwei Rettungssanitäter während eines Einsatzes beleidigte. Hofer Polizeibeamte ermitteln.
Nach bisherigen Ermittlungen benötigte gegen 10.30 Uhr ein Mann in einem Mehrfamilienhaus medizinische Hilfe, sodass ein Rettungsteam den Einsatzort anfuhr und nach der betroffenen Wohnung suchte. Im Eingangsbereich des Hauses trafen die beiden Sanitäter auf den 55-Jährigen, der sich nach dem Patienten erkundigte und angab, eventuell dessen Vermieter zu sein. Nachdem sich die Einsatzkräfte auf den Datenschutz beriefen und dem 55-Jährigen keine Auskunft gaben, beschimpfte und beleidigte der Tatverdächtige die beiden Männer mit wüsten Ausdrücken. Der Grund für sein Verhalten ist bisher nicht bekannt. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung.
+++ Hofer Polizisten nutzen Body-Cham +++
HOF. Auffällig gelbe, mit „Audio“ und „Video“ beschriftete, rot und grün blinkende Kameramodelle führen Hofer Polizeibeamte an ihren Uniformen seit Mitte November mit sich. Das neue Einsatzmittel „Body-Cam“ leistet nun auch in Hochfranken einen Beitrag, die Angriffe auf Einsatzkräfte zu minimieren und eine spürbare deeskalierende Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber zu entfalten.
Nach der im Frühjahr 2019 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration flächendeckenden Einsatzfreigabe der „Body-Cam“ verwenden nun auch Hofer Polizeibeamte die Aufnahmegeräte und führen sie bei Streifenfahrten mit sich.
Wissenschaftliche Studien und die Erfahrungen von mehrere Pilotdienststellen belegten, dass die Kameraaufzeichnungen bei der Gefahr eines bevorstehenden Angriffs auf Polizeibeamte oder Dritte deeskalierend wirken können. Mit der Einführung des neuen Einsatzmittels erhofft sich der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Hof, Leitender Polizeidirektor Klaus Weich, einen signifikanten Rückgang der Angriffe auf seine Mitarbeiter. Mit derzeit über 50 Straftaten gegen die hiesigen Ordnungshüter im Jahr 2019 geschieht dies statistisch gesehen mindestens ein Mal in der Woche.
Den örtlich zuständigen Beamten ist es freigestellt, eine der insgesamt sechs verfügbaren „Body-Cams“ während des Einsatzes mit sich zu führen, jedoch sind die Voraussetzungen für die Verwendung der technischen Geräte klar geregelt:
Mit der Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes erlaubt die Legislative unter anderem die polizeiliche Bild- und Tonaufzeichnung an öffentlich zugänglichen Orten und im Rahmen der Gefahrenabwehr nur dann, wenn dies zum Schutz von Polizeibeamten oder Dritter erforderlich ist. Die Aufnahmen, die bei solchen Einsatzlagen gefertigt werden, können später auch als Beweismittel in ein Strafverfahren einfließen. Eine Nutzung bei Versammlungen erfolgt ausdrücklich nicht.
Neben den rechtlichen Aspekten bestehen auch datenschutzrechtliche Vorgaben: Vor einer Aufzeichnung und beim Bestehen einer Gefahrenlage weisen die hiesigen Ordnungshüter das polizeiliche Gegenüber grundsätzlich auf den Einsatz der „Body-Cam“ hin. Beim Aktivieren des Aufnahmemodus wird dies zudem durch ein akustisches und ein optisches Signal signalisiert.
Die erhobenen Daten befinden sich nach dem Einsatz lokal und verschlüsselt auf einem Server, eine selbstständige Bearbeitung ist technisch nicht möglich. Sofern sie nicht als Beweismittel von Bedeutung sind, werden die Aufnahmen nach 21 Tagen automatisch gelöscht.