23.9.2019- +++ Eine Schwerverletzte nach Reitunfall +++
TÖPEN. Schwere Verletzungen erlitt eine 19-jährige Frau am Sonntagnachmittag, nachdem sie von einem Pferd stürzte. Ein Rettungshubschrauber brachte sie in ein Krankenhaus. Gegen 15 Uhr ritt die junge Frau mit drei weiteren Reiterinnen auf einem Feldweg im südlichen Gemeindegebiet, als offensichtlich das Pferd erschrak und abrupt die Schrittrichtung änderte. Dabei stürzte die 19-Jährige aus einer Höhe von rund 160 cm zu Boden und fiel auf den Rücken.
Ein verständigter Notarzt forderte aufgrund der vermuteten schwereren, aber nicht lebensgefährlichen Verletzungen einen Rettungshubschrauber nach, der die erfahrene Reiterin in ein Krankenhaus brachte. Nach derzeitigem Ermittlungstand gehen Polizeibeamte aus Hof nicht von einem Fremdverschulden aus.
+++ Zeuge beobachtete Unfallflucht +++
HOF. Rund 500 Euro Sachschaden verursachte der noch unbekannte Fahrer eines Audi am Sonntagabend in der Plauener Straße. Die Beobachtungen eines aufmerksamen Zeugen brachten die Hofer Polizei auf die Spur des Unfallverursachers. Nun ermitteln die Beamten im Rahmen eines Strafverfahrens.
Der 17-Jährige bemerkte gegen 19.45 Uhr den Audi, als dessen Fahrer gegen den Seitenspiegel eines ordnungsgemäß geparkten Opels eines 54-jährigen Hofers fuhr.
Ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen setzte der bislang Unbekannte seine Fahrt fort. Allerdings merkte sich der junge Mann das Kennzeichen des Kraftwagens und übermittelte die Daten an die kurz darauf verständigte Polizei.
Die Beamten ermittelten den in Hessen wohnenden Halter, der in Kürze Besuch von den dort zuständigen Ordnungshütern bekommen wird. Im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens versuchen die Polizisten nun, den verantwortlichen Fahrer dingfest zu machen.
+++ Französisches Fahrzeug ohne Zulassung +++
HOF. Ohne ordnungsgemäße Kraftfahrzeugversicherung und Zulassung fuhr am Sonntagabend ein 44-jähriger Rumäne umher, als ihn Hofer Polizeibeamte einer Verkehrskontrolle unterzogen. Gegen ihn wird nun wegen mehrerer Verkehrsdelikte ermittelt.
Gegen 20 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter den in Frankreich wohnenden Mann in der Bismarckstraße, an dessen Mercedes S-Klasse die nationalen Kennzeichen des Nachbarlandes angebracht waren.
Durch einen Verkaufsvermerk in der Zulassungsbescheinigung durfte sich der 44-Jährige mit dem Fahrzeug nur noch in Frankreich aufhalten. Folglich erloschen mit Übertreten der Bundesgrenze die Kraftfahrzeugversicherung sowie die nationale Zulassung und der Mercedes unterlag der deutschen Steuerpflicht.
Das zusätzliche Bußgeld für ein gänzlich ungesichertes Kind im Fond des Fahrzeugs dürfte das kleinste Problem für den Tourist darstellen, da er sich jetzt mit einem Strafverfahren konfrontiert sieht. Noch vor Ort musste er eine Sicherheitsleitung in Höhe von 400 Euro hinterlegen.