19.9.2019- +++ Betrüger erlangen Guthaben-Codes +++
HOF. Rund 735 Euro erlangten dreiste Betrüger, nachdem sie eine Angestellte eines Hofer Einzelhändlers am Telefon so verwirrten, dass sie mehrere Guthaben-Codes herausgab. Bei Guthaben-Codes handelt es sich um Zahlen- beziehungsweise Buchstabenkombinationen, die man kaufen und mit dem Gegenwert im Internet bezahlen kann. Ermittler der Polizei Hof leiteten ein Strafverfahren ein.
Die äußerst professionell vorgehenden Tatverdächtigen riefen am späten Dienstagabend bei der Angestellten an und gaben sich als deren Arbeitgeber aus. Zum Nachdruck dieser Behauptung gelang es den Unbekannten mit Hilfe einer technischen Manipulation, die Nummer des Arbeitgebers im Telefondisplay anzeigen zu lassen.
Bei weiteren wechselnden Anrufen, unter anderem auch als Betreiberfirma der Guthaben-Codes, gelang es den Unbekannten erheblichen Druck aufzubauen und so die junge Frau zu verunsichern. Schließlich gab sie, wie telefonisch gefordert, mehrere Guthaben-Codes heraus, so dass der Schaden in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrags entstand.
Erst die am folgenden Morgen erfolgte Rücksprache mit dem Chef deckte die gängige Betrugsmasche auf. Die ermittelnden Beamten versuchen nun auf die Spur der Betrüger zu kommen.
+++ Autofahrer nimmt die Beine in die Hand +++
HOF. Ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen und ohne Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, dafür aber unter Drogeneinfluss, fuhr am Mittwochmorgen ein 31-jähriger Mann im Hofer Stadtgebiet umher. Als zwei Polizeibeamte ihn kontrollierten, rannte er davon. Weit kam er jedoch nicht.
Im Rahmen der Schulwegüberwachung im Bereich der Leimitzer Straße erregte der Tatverdächtige gegen 7.50 Uhr das Interesse zweier Polizeibeamten, die daraufhin das Kennzeichen des 31-Jährigen im polizeilichen Fahndungsbestand überprüften. Kurz darauf stand fest, dass für den Audi A3 kein Versicherungsschutz bestand.
Nach der Anhaltung des Fahrers und der Bitte der Ordnungshüter den Führerschein auszuhändigen, wurde der 31-Jährige immer nervöser und rannte schließlich davon. Offensichtlich unterschätzte er jedoch die sportliche Ausdauer der Beamten, die ihn schließlich nach einigen hundert Metern Verfolgung einholten und festhielten.
Der Grund für seine Flucht ließ sich schnell klären. Der Flüchtige gab an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen und zudem Rauschgift konsumiert zu haben. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und die Beamten entstempelten noch vor Ort die Kennzeichen seines Wagens. Gegen ihn wird nun nach dem Straßenverkehrs -und dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.