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19.6.2019 – +++ Kind läuft auf Straße und übersieht Auto +++

HOF. Glück im Unglück hatte ein neunjähriger Junge am Dienstagnachmittag, als er in der Lionstraße auf die Fahrbahn lief und dabei ein Auto übersah. Mit dem Verdacht einer Fraktur liegt er nun in einem Krankenhaus. Polizisten aus Hof nahmen den Verkehrsunfall auf und ermitteln. 

Der Schüler rannte gegen 15 Uhr über die Straße und bemerkte nicht, dass sich eine 70-jährige Seniorin mit ihrem Skoda näherte. Trotz des Versuchs der Hofer Autofahrerin, den bevorstehenden Verkehrsunfall zu verhindern, kollidierte der Neunjährige mit der linken Fahrzeugseite und stürzte danach zu Boden. Mit dem Verdacht einer Beinfraktur brachte ihn der Rettungsdienst in ein Krankenhaus. Die geschockte Seniorin blieb unverletzt, an ihrem Fahrzeug entstand kein Sachschaden.

 

+++ Heranwachsende beschädigten Jungbäume +++

HOF. Sachschaden von rund 1.000 Euro verursachten am frühen Mittwochmorgen mehrere junge Männer im Hofer Ortsteil Unterkotzau. Die Polizei ermittelt nun wegen Sachbeschädigung.

Gegen 2 Uhr nachts teilte ein Anwohner lärmende Personen auf einem Spielplatz in der Frauenlobstraße mit. Der Zeuge beobachtete, dass die jungen Männer mit größeren Ästen davon gingen und gab eine genaue Personenbeschreibung ab.

Die kurz darauf eintreffenden Beamten der Polizei Hof entdeckten den 19- und die drei 18-jährigen Heranwachsenden in der Hirschberger Straße und unterzogen sie einer Kontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass die größeren Äste in Wirklichkeit zwei junge Ahornbäume waren, welche die Tatverdächtigen im Bereich des Spielplatzes aus dem Erdreich heraus gerissen hatten. Dabei entstand der geschätzte Schaden in vierstelliger Höhe.

Die Polizisten leiteten gegen die vier Männer ein Strafverfahren ein. Zudem müssen sie für den entstandenen Schaden aufkommen.

 

+++ Autofahrer mit über zwei Promille angehalten +++

HOF. Mit über zwei Promille nahm am Dienstagabend ein 41-jähriger Hofer Autofahrer am Straßenverkehr teil. Er muss sich nun wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.

Nachdem er mehrfach über die Fahrbahnbegrenzungslinie und allgemein unsicher fuhr, kontrollierten Polizeibeamte aus Hof den BMW-Fahrer gegen 19.30 Uhr in der Köditzer Straße.

Den Grund für die Fahrweise stellten sie dann schließlich schnell fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis von 2,14 Promille. Der 41-Jährige musste sich danach einer Blutentnahme unterziehen, seinen Führerschein stellten die Polizisten sicher.

 

+++ Ohne Sicherheitshelm gefahren - mehrere Straftaten aufgedeckt +++

HOF. Mehrere Straftaten deckten Hofer Zivilfahnder auf, nachdem sie am Dienstagnachmittag den Fahrer eines Kleinkraftrades kontrollierten, weil dieser seinen Sicherheitshelm nicht trug. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen Verkehrs- und Eigentumsdelikten. 

Gegen 14.35 Uhr fuhr der 33-jährige Mann aus Selb mit seinem Kleinkraftrad, aber ohne entsprechenden Helm, die Schleizer Straße entlang. Die hinter ihm befindlichen Hofer Polizeibeamten führten daraufhin eine Verkehrskontrolle durch.

Auf dem Weg zur Anhaltung blinkte der 33-Jährige mehrmals in die eine Richtung, bog aber tatsächlich in die andere Richtung ab. Als er sein Gefährt schließlich anhielt und abstellte, litt er unter erheblichen Gleichgewichtsproblemen. Die Ordnungshüter überprüften daraufhin die Fahrtüchtigkeit des Mannes und ermittelten durch einen Schnelltest, dass er unter dem Einfluss von Amphetaminen stand. Ferner gab der Mopedfahrer zu, keine erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen und die Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 an das Kleinkraftrad montiert zu haben.

Nachdem die Polizisten die Verkehrsstraftaten aufnahmen, widmeten sie sich den aufgefundenen und noch originalverpackten sechs Whisky-Flaschen, die der Selber mit sich führte. Eine Recherche erbrachte das Ergebnis, dass der 33-Jährige die Alkoholika im Wert von rund 250 Euro kurz vorher aus einem Lebensmittelmarkt in der Schleizer Straße entwendet hatte.

Die Ordnungshüter stellten die Gegenstände sicher und ordneten eine Blutentnahme an. Nach Abschluss des eingeleiteten Strafverfahrens muss der mutmaßlich führerscheinlose und berauschte Ladendieb mit einer empfindlichen Strafe rechnen. 



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