16.10.2016 – +++ Nach Missachtung Platzverweis in die Zelle +++
Hof.- Am frühen Sonntag gegen 02.40 Uhr gerieten in der Altstadtpassage zwei 19-jährige Männer in einen Streit. Bei der Kontrolle durch die Polizei zeigte sich einer der beiden aggressiv und uneinsichtig. Nachdem er mehrere Platzverweise ignorierte und sich nicht von der Örtlichkeit entfernte, musste er in Gewahrsam genommen werden. Dann wurde er in den Haftraum der Polizei Hof gebracht. Ein Alkotest ergab 0,76 Promille. Der junge Mann gab außerdem zu, dass er Haschisch konsumiert hatte. Dies könnte seine starken Stimmungsschwankungen erklären.
+++ Alkohol am Steuer +++
Feilitzsch.- Am Samstagabend gegen 21.30 Uhr, wurde in Zedtwitz ein Pkw Mercedes kontrolliert. Bei dem 59-jährigen Fahrer wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein gerichtsverwertbarer Alkotest bei der Polizeiinspektion Hof ergab 0,96 Promille. Der Mann muss nun mit Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen.
+++ Verkehrsschilder umgetreten +++
Hof.- In der Nacht von Samstag auf Sonntag, kurz nach 00.00 Uhr, teilte ein aufmerksamer Zeuge mit, dass in der Bürgerstraße zur Theaterstraße gerade zwei Personen damit beschäftigt waren, ein Verkehrszeichen umzutreten. Danach fuhren die zwei Täter vermutlich mit einem dunklen VW Golf davon. Als die Streife der Polizei Hof kurz darauf an der Örtlichkeit angekommen war, konnte festgestellt werden, dass dort noch ein weiteres Schild umgeknickt und ein Mülleimer beschädigt wurde. Gesamtschaden ca. 600 Euro. Die Polizeiinspektion Hof bittet unter der Tel.-Nr. 09281/7040 um Täterhinweise.
+++ Betäubungsmittel dabei +++
Hof.- Am frühen Sonntagmorgen, gegen 01.20 Uhr, wurde in der Hofer Altstadt ein 23-jähriger Mann aus Plauen kontrolliert. Bei einer Durchsuchung konnte bei dem jungen Mann ein Tütchen mit 2,5 gr. Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden. Gegen 01.45 Uhr wurde in der Altstadt ein weiterer junger Mann überprüft. Bei dem ebenfalls 23-jährigen Mann aus Leipzig konnten 2,3 gr. Haschisch aufgefunden werden. Die beiden Männer werden nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt.