6.5.2025 - +++ Frau besucht Veranstaltung trotz Hausverbot +++
HOF. Am Montagabend gegen 19:00 Uhr musste eine 33-Jährige zunächst eines Veranstaltungsgebäudes in der Kulmbacher Straße und anschließend des kompletten Geländes verwiesen werden.
Die Frau wollte mit einem gültigen Ticket eine dortige Veranstaltung besuchen, obwohl sie ein Hausverbot hat. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erkannte sie allerdings und verwies sie der Örtlichkeit. Dieser Aufforderung kam die Dame jedoch nicht nach und verhielt sich auch beim Eintreffen einer Polizeistreife zunächst unkooperativ. Daher erteilten ihr die Beamten einen Platzverweis, dem sie letztlich Folge leistete. Nun erwartet sie ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch.
+++ Verkehrsunfall mit Verletzten +++
HOF. Am Montagnachmittag kam es in der Marienstraße zu einem Auffahrunfall, bei dem eine Frau leicht verletzt wurde.
Um 16:50 Uhr befuhr die 29-jährige Fahrerin eines Nissan die Marienstraße in Fahrtrichtung des sogenannten Q-Bogens. Als sie verkehrsbedingt abbremste, erkannte ein hinter ihr fahrender, 26-jähriger VW-Fahrer die Situation zu spät, kam nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und fuhr ihr von hinten leicht auf. Die Frau verspürte nach dem Aufprall Kopf- und Nackenschmerzen, verzichtete aber auf den Rettungsdienst. An beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro. Beamte der Polizeiinspektion Hof nahmen den Unfall vor Ort auf und leiteten von Amtswegen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ein.
+++ E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen +++
HOF. Am Montagnachmittag kontrollierten Beamte der Polizei Hof eine 44-Jährige mit ihrem E-Scooter beim Einfahren in einen Parkplatz in der Ernst-Reuther-Straße. Grund dafür war das fehlende Versicherungskennzeichen an dem Fahrzeug. Wie sich schnell herausstellt, bestand für den Roller kein Versicherungsschutz, sodass der Frau die Weiterfahrt untersagt wurde und sie ihren Weg zu Fuß fortsetzen musste. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.